Vergleichsweise Beendigung Des Spruchverfahrens Zum Squeeze-Out Kollateral Welcher Elexis Ag

SMS GesmbH Jeanne d'Arc
Düsseldorf

Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur Aufschwemmung des Spruchverfahrens im Superposition mit dem Aussperrung (Squeeze Out) jener früheren Minderheitsaktionäre jener elexis AG im Sinne als §§ 327a ff. AktG 


In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren bei dem Landgericht Dortmund, Az. 20 O 38/16 [AktE], zur gerichtlichen Begriffserklärung eines Ausgleichs puh Braun'sche Untertagebauwerk Exzitation bare Nachzahlung obendrein Begriffserklärung einer angemessenen Barabfindung gibt die Antragsgegnerin, die Dienst pro Kurznachrichten GmbH, Düsseldorf, den Rauminhalt des puh Braun'sche Untertagebauwerk Exzitation den Glücksspiel des Landgerichts Dortmund vom 19. neunter Monat des Jahres 2018 festgestellten gerichtlichen Vergleichs bekannt: 

Landgericht Dortmund

Az. 20 O 38/16 [AktE]
Beschluss
in dem Procedere hinterm AktG

1. […]  solange bis 66. […] 
Antragsteller,

rund

die Dienst pro Kurznachrichten GmbH, vertr. d. d. GF, Eduard-Schloemann-Str. 4, 40237 Düsseldorf,
Antragsgegnerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg,
Friedrich-Ebert-Allee 13, 53113 Bonn,

Souverän Rechtsverdreher Doktortitel Peter Dreier, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf,
Vertreter jener außenstehenden Aktionäre,

I. Gemäß §§ 11 IV SpruchG, 278 ZPO wird festgestellt, dass es mitten unter den Parteien zum Unternehmung Braun'sche Untertagebauwerk folgenden Vergleichs gekommen ist:

Präambel:

Aufgrund Beschlusses jener Hauptversammlung vom 28. Rosenmonat 2016 wurden sämtliche Aktien jener elexis AG puh Braun'sche Untertagebauwerk die bisherige Hauptaktionärin Dienst pro Kurznachrichten GesmbH Jeanne d'Arc mit Verbleib in Düsseldorf (nachfolgend „Antragsgegnerin“) leiten (Handelsregistereintragung des Beschlusses am 12. achter Jahreszwölftel des Jahres 2016). Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre (nachfolgend „Antragsteller“) erhielten von Seiten jener Antragsgegnerin eine Barabfindung in Berg von Seiten Euroletten 23,30 pro Aktie jener elexis AG. Die Antragsteller innehaben im Machtbereich des an dieser Arbeitsplatz anhängigen Spruchverfahrens Anträge puh Braun'sche Untertagebauwerk Erforschung jener Barabfindung gestellt. Dem ist die Antragsgegnerin dagegen getreten.

Dies vorausgeschickt, wird im Sinne als § 11 Abs. 4 SpruchG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO sogar festgestellt, dass die Parteien puh Braun'sche Untertagebauwerk Aufführung obendrein Anraten des Gerichts zur gütlichen Zuschreibung des Spruchverfahrens, jedoch herunten Aufrechterhaltung jener jeweiligen Rechtspositionen, folgenden Deklaration gruppenweise haben: 

1. Die im Glücksspiel jener Hauptversammlung jener elexis AG vom 28. Rosenmonat 2016 festgesetzte Barabfindung wird puh Braun'sche Untertagebauwerk fusionieren Anzahl von Seiten Euroletten 29,25 je Aktie jener elexis AG erhoben obendrein die wechselseitig hieraus ergebende Schwankung wird unverzüglich hinter Publikation des Vergleichs an die Antragsteller obendrein die weiteren früheren Minderheitsaktionäre ausgezahlt. Im Gegenzug entbehren können die Antragsteller obendrein die weiteren früheren Minderheitsaktionäre puh Braun'sche Untertagebauwerk sämtliche schätzungsweise ferner gehende Ansprüche puh Braun'sche Untertagebauwerk Leistungsabgabe einer Barabfindung.

2. Der jeweilige Erhöhungsbetrag im Sinne als jener Vorziffer wird mit 5 Prozentpunkten mithilfe dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem Zeitpunkt dem 29. Rosenmonat 2016 verzinst (Folgetag jener den Squeeze Out beschließenden Hauptversammlung jener elexis AG).

3. […]

4. [ Braun'sche Untertagebauwerk ]

5. Die Antragsgegnerin wird unverzüglich hinter Aufschwemmung des Spruchverfahrens dazu Streitfall tragen, dass dieser Deklaration mit vollständigem Rubrum obendrein im vollen Wortlaut, jedoch mit Ausnahmefall […], im Bundesanzeiger obendrein in dem Internet-Informationsdienst sondern Nebenwerte „GSC Research“ veröffentlicht wird. Soweit von Seiten jener Antragsgegnerin alternative Veröffentlichungen veranlasst werden, werden ebendiese mitnichten im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ erfolgen.

Die Verfahrensbeteiligten verweisen dasjenige Spruchverfahren einträchtig sondern erledigt. Der gemeinsame Aushorcher stimmt diesem Deklaration hierdurch zu obendrein entschlossen unwiderruflich, dass er dasjenige Spruchverfahren in Ansehung dieses Vergleichs mitnichten kontinuieren wird.

Dortmund, 19.09.2018

20. Zivilkammer – VI. Gemach sondern Handelssachen

Der Vorsitzende

Doktortitel Klumpe
Staatschef Kadi am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. zehnter Monat des Jahres 2018

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