Vergleichsweise Beendigung Des Spruchverfahrens Zur Verschmelzung Dieser Agrarinvest Je Nachdem Noch Ag

AGRARINVEST SE
Balzers, Fürstentum Liechtenstein

Bekanntmachung des Vergleichs zur Zurücknahme des Spruchverfahrens im Interaktion mit welcher Zusammenlegung welcher Agroinvest Plus AG, Traunreut, Deutschland, mehr noch welcher AGRARINVEST AG, Balzers, Fürstentum Liechtenstein, zur Agrarinvest SE, Balzers, Fürstentum Liechtenstein


Wir in Boden setzen bekannt, dass dasjenige bei dem Landgericht bayerische Landeshauptstadt I hintergründig befindlich dem Aktenzeichen 5 HK O 1266/18 geführte Spruchverfahren welcher ehemaligen Aktionäre welcher Agroinvest Plus AG (im Folgenden: „AIP“) etwa die Agrarinvest SE (im Folgenden: „Antragsgegnerin“) in Interaktion mit welcher Zusammenlegung welcher AIP gen die Antragsgegnerin durch Zurücknahme eines Prozessvergleichs beendet worden ist, an dem beteiligt sind:

[Antragsteller 1 – 40]
– Antragsteller –
[…]

sowie

Rechtssachverständiger Doktortitel Franz L. Heiss, Friedrichstraße 1A, 80801 München

– Gemeinsamer Ernannter welcher außenstehenden Aktionäre –
und

die Agrarinvest SE, aushelfen durch den Verwaltungsrat, Zweistäpfle 6, FL- 9496 Balzers, Liechtenstein
– Antragsgegnerin –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Friedrich Graf von Seiten Westphalen & Ehehälfte mbB Rechtsanwälte, Kaiser-Joseph-Straße 284, 79098 Freiburg

Die Antragsgegnerin gibt nunmehr qua Zahlzeichen 3 des Beschlusses des Landgerichts bayerische Landeshauptstadt I vom 29.10.2018 nachfolgend den abgeschlossenen Determinierung bekannt:

Präambel

[…]

1. Reparatur des Erwerbsangebots

1.1 Die Beklagte verpflichtet einander unwiderruflich, innert Braun'sche Untertagebauwerk eines Zeitraums von Seiten zwei Monaten einsetzend mit dem Wirksamwerden dieses Vergleichs, den ehemaligen Aktionären welcher AIP, die etwa den Glücksspiel welcher Hauptversammlung welcher AIP zur Zusage zum Verschmelzungsplan Paradoxon zur Abfassung ausgemacht vorlegen („Berechtigte"), qua Art. 24 Abs. 2 SE-VO i.V.m. § 7 SEAG ein erneutes Sonderpreis gen Aufkauf ihrer Aktien etwa Löhnung einer Barabfindung in Berg von Seiten Euro 170,00 je Aktie zu weit genug sein („Erhöhter Abfindungsbetrag"). Verglichen mit welcher von Seiten Anfang an angebotenen Barabfindung von Seiten Euro 135,94, bedeutet dies eine Anhöhe um 34,06 Euro je Aktie („Erhöhungsbetrag").

1.2 Die gesetzliche Verzinsung qua Art. 24 Abs. 2 SE-VO i.V.m. § 7 Abs. 2 SEAG i.V.m. § 247 Bürgerliches Handschrift ist neben welcher Bemessung des Erhöhungsbetrags schon berücksichtigt mehr noch mit diesem abgegolten, so dass welcher Erhöhte Abfindungsbetrag mitnichten zu verzinsen ist.

2. Ausübung mehr noch Abwicklung

2.1 Die Gate des Aktienerwerbs mehr noch welcher Löhnung welcher Barabfindung qua Zahlzeichen 1.1 erfolgt durch ein von Seiten welcher Antragsgegnerin zu bestimmendes Kreditinstitut qua Zentralabwicklungsstelle.

2.2 Das erneute Erwerbsangebot wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus wird die Zentralabwicklungsstelle beauftragt, dasjenige Erwerbsangebot per deren Banken den Depotkunden zuzuleiten.

2.3 Die Annahmefrist anstatt dasjenige erneute Erwerbsangebot beträgt jedenfalls zwei Monate.

2.4 Die Ausschüttung welcher Barabfindung ist anstatt die Berechtigten im Inland spesen-, provisions- mehr noch kostenfrei. Für die Erkenntnisaustausch welcher Aktien durch die Berechtigten gen die Antragsgegnerin entstandene Bankspesen werden von Seiten welcher Antragsgegnerin gen Tooltip erstattet.

3. Bekanntmachung


Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, diesen Determinierung - mit Ausnahmefall welcher Prolog mehr noch welcher Zahlzeichen 5 mehr noch welcher Zahlzeichen 6, deren non... das Mindeste jeweils tastbar gemacht wird - mehr noch Hinweise zu seiner Gate ("Abwicklungshinweise") dorsal Realisierung welcher Widerrufsfrist qua Ziff. 4.2 im Bundesanzeiger gen ihre Aufwendung zu veröffentlichen. Die Struppelig erfolgt zuzüglich Namensnennung welcher Antragsteller, welcher Berechtigten mehr noch ihrer Prozessbevollmächtigten.

4. Rechtsfolgen

4.1 Der Determinierung wird mit seiner Krankheitserkennung durch Glücksspiel des Gerichts qua § 11 Abs. 4 Sachverzeichnis 2 SpruchG wirksam. Mit Wirksamwerden des Vergleichs ist dieses Spruchverfahren beendet.

4.2  Die Antragsgegnerin hat dasjenige Anrecht diesen Determinierung mit einer Frist von Seiten drei (3) Wochen ab Wirksamwerden dieses Vergleichs zu widerrufen. Wird dasjenige bei dem erkennenden Guten Appetit anhängige Parallelverfahren 5 HK O 17573/16 innert Braun'sche Untertagebauwerk welcher Widerrufsfrist durch Determinierung beendet, wird die Antragsgegnerin dasjenige Widerrufsrecht mitnichten ausüben.

4.3 Mit Vollbringung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche welcher Aktionäre welcher AIP - irrelevant welcher Pack mehr noch aus welchem Rechtsgrund - im Interaktion mit dem Glücksspiel welcher Hauptversammlung welcher AIP zur Zusage zum Verschmelzungsplan mehr noch mit diesem Spruchverfahren insgesamt, abgegolten mehr noch erledigt.

4.4 Die Parteien sind einander einig, dass dieser Determinierung ersatzweise qua außergerichtlicher Determinierung wirksam sein soll. Für diesen abnehmen rezensieren die Parteien dasjenige Spruchverfahren vor dem Landgericht bayerische Landeshauptstadt I, Az. 5 HK 0 1266/18 im Folgenden einmütig anstatt erledigt mehr noch entgegennehmen vorausblickend sämtliche Verfahrensanträge zurück. Der Gemeinsame Ernannter stimmt den Erledigungserklärungen durch die Antragsteller mehr noch Antragsgegnerin wie auch welcher vorsorgliche Rücknahme sämtlicher Verfahrensanträge zu mehr noch verzichtet vis-à-vis dem Guten Appetit endgültig gen dasjenige Anrecht zur Verfahrensfortführung.

[5. …]

[6. …]

Erneutes Barabfindungsangebot

Die Agrarinvest SE, aushelfen durch den Verwaltungsrat, Zweistäpfle 6, FL- 9496 Balzers, Liechtenstein macht im Folgenden denjenigen ehemaligen Aktionären welcher Agroinvest Plus AG, Traunreut, Bundesrepublik (im Folgenden „AIP") vormals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein hintergründig befindlich HRB 23729, die etwa den Glücksspiel welcher Hauptversammlung welcher AIP vom 23. achter Jahreszwölftel des Jahres 2017 zur Zusage zum Verschmelzungsplan mit welcher AGRARINVEST AG, Balzers, Fürstentum Liechtenstein, vormals eingetragen im Handelsregister des Amts anstatt Judikatur des Fürstentums Liechtenstein hintergründig befindlich FL-0002.540.694-7 (im Folgenden „AIV AG"), Paradoxon zur Abfassung ausgemacht vorlegen („Berechtigte"), qua Art. 24 Abs. 2 SE-VO i.V.m. § 7 SEAG wie auch des oben wiedergegebenen Vergleichs ein erneutes Sonderpreis gen Aufkauf ihrer Aktien etwa Löhnung einer Barabfindung in Berg von Seiten Euro 170,00 je Aktie („Erhöhter Abfindungsbetrag").

Diejenigen Berechtigten, die dasjenige ursprüngliche Abfindungsangebot von Seiten Euro 135,94 je AIP-Aktie schon fiktional mehr noch den ursprünglichen Abfindungsbetrag schon ergattern haben, ergattern den Erhöhungsbetrag von Seiten Euro 34,06.

Die gesetzliche Verzinsung qua Art. 24 Abs. 2 SE-VO i.V.m. § 7 Abs. 2 SEAG i.V.m. § 247 Bürgerliches Handschrift ist neben welcher Bemessung des Erhöhten Abfindungsbetrages schon berücksichtigt mehr noch mit diesem abgegolten, so dass welcher Erhöhte Abfindungsbetrag mitnichten zu verzinsen ist. Die Annahmefrist beträgt Trimester ab Aviso Braun'sche Untertagebauwerk dieses Angebots.

Hinweise zur technischen Gate des Erwerbsangebots qua obigem Vergleich

Die infolge des oben wiedergegebenen gerichtlichen Vergleichs Berechtigten, die von Seiten dem Sonderpreis Softwareanwendungen kreieren wollen, werden gebeten, vis-à-vis welcher David Schutzherr & Partner, Treuunternehmen reg., Jeanne d'Arc die noch kein Kind geboren hat Daniela Biedermann, Zweistäpfle 6, Sortierfach 441, FL-9496 Balzers, Liechtenstein (HR-Nr.: FL-0001.540.073-4), Fax: +423 388 07 71(„David Schutzherr & Partner“) die Akzeptierung des Angebots innert Braun'sche Untertagebauwerk von Seiten drei Monaten ab Aviso Braun'sche Untertagebauwerk dieses Angebots zu erklären.

Hinweis: Als „Berechtigte“ Validität nachdem sich reißen nur diejenigen Aktionäre, die etwa den Glücksspiel welcher Hauptversammlung welcher AIP vom 23. achter Jahreszwölftel des Jahres 2017 zur Zusage zum Verschmelzungsplan mit welcher AIV AG Paradoxon zur Abfassung ausgemacht haben.

Berechtigte, die vor ... Anteilseigner sind mehr noch dasjenige erneute Erwerbsangebot qua Zahlzeichen 1.1 des Vergleichs anstatt ihre Aktien adoptieren wollen, sollen zur Akzeptierung des Angebots

a) ihre verwahrende Bank beauftragen, die von Seiten ihnen gehaltenen Aktien welcher Agrarinvest SE ab von Seiten heute gen irrelevant giromäßig an die David Schutzherr & Ehehälfte routen zu lassen, und

b) schriftlich vis-à-vis welcher David Schutzherr & Ehehälfte hintergründig befindlich Flausen ihrer Kontaktdaten mehr noch Sparbuch die Akzeptierung des Angebots mehr noch die Bitte zur Umformulierung des Aktienregisters durch die Antragsgegnerin zu erklären, wenngleich die Übertragung per Telefax genügt.

Diejenigen Berechtigten, die dasjenige ursprüngliche Abfindungsangebot von Seiten Euro 135,94 je AIP-Aktie schon fiktional haben, sollen ihren Funktionsvielfalt gen den Erhöhungsbetrag gleichartig vis-à-vis welcher David Schutzherr & Ehehälfte hintergründig befindlich Flausen ihrer Kontaktdaten mehr noch Sparbuch schriftlich geltend machen, wenngleich die Übertragung per Telefax ausreicht.

Mit welcher Übersendung des Nachweises ist nebenher dasjenige Zusage verbunden, dass die mitgeteilten elektronischer Karteikasten an Dritte weitergegeben werden, die mit welcher banktechnischen Gate betraut werden.

Die Übernehmen welcher Erstattung mehr noch die Umformulierung welcher Aktien sind anstatt die Berechtigten kosten-, provisions- mehr noch spesenfrei. Für die Erkenntnisaustausch welcher Aktien durch die Berechtigten gen die Antragsgegnerin entstandene Bankspesen werden von Seiten welcher Antragsgegnerin gen Tooltip erstattet. Die Rücksendung ist gleichartig schriftlich vis-à-vis welcher David Schutzherr & Ehehälfte geltend zu machen.

Der erhöhte Abfindungsbetrag gelangt zuzüglich rechtseindeutige Verhältnis von Seiten Abgaben zur Auszahlung. Die jeweilige steuerrechtliche Heilverfahren richtet einander dorsal den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. Den Berechtigten wird empfohlen, zu diesem musikalisches Themenbereich welcher persönlichen steuerlichen Heilverfahren ihren steuerlichen Mentor zu konsultieren.

Im elfter Jahreszwölftel des Jahres 2018

AGRARINVEST SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. elfter Jahreszwölftel des Jahres 2018

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