Bekanntmachung Zum Übernahmeangebot Sondern Uniper-Aktien

Fortum Germania SE
Düsseldorf

Bekanntmachung in Anlehnung an § 23 Abs. 1 Set 1 Zahl 1 des Wertpapiererwerbs- plus Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Fortum Germania SE, Düsseldorf, (die "Bieterin") hat am 7. Nebelmonat 2017 die Angebotsunterlage anstelle Braun'sche Röhre ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Angebot") an die Aktionäre jener Uniper SE, Düsseldorf, zum Anschaffung sämtlicher himmelwärts den Inh. lautenden Stückaktien jener Uniper SE (ISIN DE000UNSE018) ("Uniper-Aktien") anti Löhnung einer Gegenleistung seitens Euroletten 21,31 je Aktie veröffentlicht. Darüber hinaus müssen die Aktionäre jener der Uniper SE an einer Gewinnanteil anstelle Braun'sche Röhre dasjenige am 31. zwölfter Jahreszwölftel des Jahres 2017 endende Fiskaljahr in Berg seitens Euroletten 0,69 je Aktie jener Uniper SE partizipieren. Wenn jener Vollzug des Angebots vor dem vierundzwanzig Stunden erfolgt, an dem die Hauptversammlung jener Uniper SE stattfindet, die mithilfe die Festnahme des Bilanzgewinns anstelle Braun'sche Röhre dasjenige am 31. zwölfter Jahreszwölftel des Jahres 2017 endende Fiskaljahr beschließt, wird die Gegenleistung um Euroletten 0,69 je Aktie himmelwärts Euroletten 22,00 je Aktie erhöht. Die Frist anstelle Braun'sche Röhre die bejahender Set dieses Angebots endet am 16. erster Jahreszwölftel des Jahres 2018, 24:00 Zeitmesser (Ortszeit Frankfurt an der Oder am Main am Main), soweit sie keinerlei da nachstehend den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1. Das Gesellschaftskapital jener Uniper SE beträgt Euroletten 622.132.000 plus ist in 365.960.000 himmelwärts den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Bis zum 10. erster Jahreszwölftel des Jahres 2018, 12:30 Zeitmesser (Ortszeit Frankfurt an der Oder am Main am Main) ("Meldestichtag"), ist dasjenige Aktionspreis anstelle Braun'sche Röhre zusammenfassend 171.367.665 Uniper-Aktien imaginär worden. Dies entspricht einem Skonto seitens um den Dreh rum 46,83% des Grundkapitals plus jener Stimmrechte jener Uniper SE.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag rapide keine Uniper-Aktien. Jedoch hielt die E.ON Beteiligungen GmbH, eine mit jener Bieterin kumpelhaft handelnde Gemütsart im Sinne des § 2 Abs. 5 Set 1 WpÜG, zum Meldestichtag 170.720.340 Uniper-Aktien. Dies entspricht einem Skonto seitens 46,65% des Grundkapitals plus jener Stimmrechte jener Uniper SE. Diese Stimmrechte werden in Anlehnung an § 30 Abs. 1 Set 1 Zahl 1 plus Set 3 WpÜG jener E.ON SE, einer mit jener Bieterin kumpelhaft handelnden Gemütsart im Sinne des § 2 Abs. 5 Set 1 WpÜG, zugerechnet. Der Bieterin werden selbige Aktien jedoch keinerlei da in Anlehnung an § 30 WpÜG zugerechnet.

3. Die E.ON Beteiligungen Ges.m.b.H. Jeanne d'Arc plus die Bieterin durchschaubar zeugen unteilbar Transaktionsvertrag vereinbart, dass die E.ON Beteiligungen Ges.m.b.H. Jeanne d'Arc dasjenige Anrecht hat, anstelle Braun'sche Röhre die seitens ihr gehaltenen Uniper-Aktien dasjenige Aktionspreis anzunehmen (die "Tender-Option"), wogegen die E.ON Beteiligungen Ges.m.b.H. Jeanne d'Arc die Tender-Option keinerlei da vor dem 2. erster Jahreszwölftel des Jahres 2018 wirken durfte (vgl. zu weiteren Feinheiten Zahlzeichen 6.5 plus 6.6 jener Angebotsunterlage). Der Bieterin plus den in Roboter 2 Paragraf 1 jener Angebotsunterlage aufgeführten Gesellschaften plus Menschen standen aufgebraucht dieser Kontrakt Rechte aufgebraucht rapide plus über Umwege gehaltenen Instrumenten im Sinne des § 38 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu. Die E.ON Beteiligungen Ges.m.b.H. Jeanne d'Arc hat dasjenige Aktionspreis anstelle Braun'sche Röhre zusammenfassend 170.720.340 Uniper-Aktien angenommen, so dass jener Bieterin plus den in Roboter 2 Paragraf 1 jener Angebotsunterlage aufgeführten Gesellschaften plus Menschen aufgebraucht dieser Kontrakt keine Rechte aufgebraucht rapide plus über Umwege gehaltenen Instrumenten im Sinne des § 38 WpHG eine größere Anzahl zustehen.

4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin bislang mit ihr kumpelhaft handelnde Menschen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Zweiggeschäft Uniper-Aktien oder nachstehend §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile himmelwärts Ausgangsebene seitens die Uniper SE. Ihnen wurden zum Meldestichtag vulgo keine weiteren Stimmrechte aufgebraucht Uniper-Aktien nachstehend § 30 WpÜG zugerechnet.

Die Tuch Braun'sche Röhre steht zur Verfügung
im World Wide Web jener Netze unter: http://www.powerful-combination.com
im World Wide Web jener Netze am: 10.01.2018.

Düsseldorf, den 10. erster Jahreszwölftel des Jahres 2018

Fortum Germania SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. erster Jahreszwölftel des Jahres 2018

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