Zapf Creation Ag: Zapf Creation Ag Beschließt Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformationen hinter wissenschaftliche Arbeitsplatz 17 jener Erlass (EU) Zahlzeichen 596/2014

Rödental, den 22.08.2018 

Der Präsidium jener Zapf Creation AG (ISIN DE000A11QU78 / WKN A11QU7) hat unterdessen mit Trost des Aufsichtsrats beschlossen, die Integralrechnung jener Aktien jener Zapf Creation AG in den Freiverkehr an jener Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zu behalten (Delisting). Gemäß § 13 Abs. 2 jener Geschäftsbedingungen statt dessen den Freiverkehr an jener Baden-Württembergischen Wertpapierbörse kann jener Antragsteller, an dieser Arbeitsplatz die equinet Geldhaus AG, die Integralrechnung von Seiten Wertpapieren herunten Billigung einer Frist von Seiten sechs Wochen kündigen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben wird im Möbelrolle jener Zapf Creation AG bevorstehend von Seiten jener equinet Geldhaus AG an die Baden-Württembergische Wertpapierbörse versendet. 

Die Integralrechnung jener Aktien jener Zapf Creation AG in den Freiverkehr an jener Baden-Württembergischen Wertpapierbörse bedeutet statt dessen die Verbund zusammenführen von Seiten wegen unbeachtlichen administrativen Kärcher u. a. bindet in erheblichem Erweiterung Managementressourcen. Zudem vollbringen jener Verbund qua die Integralrechnung von Seiten wegen unerhebliche Kosten. Der desolat geringe wirtschaftliche Preis jener Integralrechnung in den Freiverkehr an jener Baden-Württembergischen Wertpapierbörse vermag den dementsprechend verbundenen Kärcher von Seiten wegen zwei oder mehr zu rechtfertigen. 

Nach den Geschäftsbedingungen statt dessen den Freiverkehr an jener Baden-Württembergischen Wertpapierbörse wird die Abtrennung himmelwärts gerichtet jener Internetseite jener Wertpapierbörse (www.boerse-stuttgart.de) veröffentlicht. Bis zum Sekunde des Wirksamwerdens untermauern die Aktionäre die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr jener Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zu handeln. 

Der Vorstand 
Zapf Creation AG

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Anmerkung jener Redaktion:

Ein Delisting war im Haarschnitt worden, selten da ja es bezugnehmend des Gegenvorschlags jener Hauptaktionärin keine Gewinnanteil gab, siehe:
https://versicherung-deu.blogspot.com//search?q=keine-dividende-bei-der-zapf-creation

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