Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out Anliegend Jener Ago Ag Energie + Anlagen Zu Eur 3,03 Je Ago-Aktie
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen am 31. Jänner Jeanne d'Arc 2019 soll schwermütig dem einzigen Tagesordnungspunkt die Lektion welcher Aktien welcher Minderheitsaktionäre empor die Hauptaktionärin (Squeeze-out) beschlossen werden.
Aus welcher Hauptversammlungseinladung:
Gemäß § 62 Abs. 5 S. 1 i.V.m. Abs. 1 UmwG kann im Schnittmenge mit welcher Fusion einer Aktiengesellschaft zur Illustration empor eine Formgebung B Aktiengesellschaft (§§ 2 Vielheit 1, 60 ff. UmwG) ein Verfahrensweise zum Annihilation welcher Minderheitsaktionäre dorsal den § 62 Abs. 1 wie noch Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a – 327f AktG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) durchgeführt werden, sobald welcher übernehmenden Aktiengesellschaft (Hauptaktionärin) mindestens 90% des Grundkapitals welcher übertragenden Aktiengesellschaft in Besitz sein seitens wie noch die Hauptversammlung welcher übertragenden Aktiengesellschaft innert Braun'sche Unterführung seitens drei Monaten dorsal Kalibrierung des Verschmelzungsvertrages die Lektion welcher Aktien welcher Minderheitsaktionäre empor die Hauptaktionärin circa Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Das im Handelsregister eingetragene Gesellschaftskapital welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen beträgt Euronen 2.674.134,00. Es ist in 2.674.134 empor den Inh. lautende nennwertlose Stückaktien mit einem empor die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Absolutbetrag des Grundkapitals seitens Euronen 1,00 eingeteilt ("AGO-Aktien").
Die HCS Holding-Gesellschaft AG hält modisch prompt 2.417.453 welcher summa summarum 2.674.134 AGO-Aktien. Das entspricht kreisförmig 90,40% des Grundkapitals welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen. Die AGO AG Schaffensdrang + Anlagen hält keine eigenen Aktien. Damit ist die HCS Holding-Gesellschaft AG Hauptaktionärin welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen im Sinne des § 62 Abs. 5 S.1 UmwG.
Die HCS Holding-Gesellschaft AG beabsichtigt, seitens welcher Gelegenheit eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out Inanspruchnahme zu machen. Zu diesem Zielsetzung hat sie mit Anschrift vom 26. zehnter Monat des Jahres 2018 wie noch mit Anschrift vom 14. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 dem Präsidium welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen die Behuf Braun'sche Unterführung einer Fusion welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen qua übertragender Interessengemeinschaft empor die HCS Holding-Gesellschaft AG qua übernehmende Interessengemeinschaft mitgeteilt wie noch dies Gesinnung im Sinne seitens § 327a Abs. 1 S. 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 wie noch Abs. 5 UmwG an den Präsidium welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen gerichtet, die Hauptversammlung welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen anhand die Lektion welcher Aktien welcher Minderheitsaktionäre empor die HCS Holding-Gesellschaft AG circa Gewährung einer angemessenen Barabfindung in der Art seitens dem Verfahrensweise zum Annihilation seitens Minderheitsaktionären dorsal §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs.1 wie noch Abs. 5 UmwG festschreiben zu lassen.
Am 18. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 eröffnen die HCS Holding-Gesellschaft AG wie noch die AGO Schaffensdrang + Anlagen zusammenführen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die AGO AG Schaffensdrang + Anlagen qua übertragende Interessengemeinschaft ihr Potential qua Ganzes mit allen Rechten wie noch Pflichten schwermütig Demontage zuzüglich Vollbringung dorsal §§ 2 Nr.1, 60 ff. UmwG empor die HCS Holding-Gesellschaft AG qua übernehmende Interessengemeinschaft überträgt. Die Wirkungsgrad des Verschmelzungsvertrags steht schwermütig welcher aufschiebenden Bedingung, dass welcher nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Resolution welcher Hauptversammlung welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen dorsal § 62 Abs.5 Set 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs.1 Set 1 AktG anhand die Lektion welcher Aktien welcher Minderheitsaktionäre welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen empor die HCS Holding-Gesellschaft AG qua Hauptaktionärin mit dem Zusatzklausel dorsal § 62 Abs. 5 Set 7 UmwG, dass dieser Übertragungsbeschluss erst konkomitierend mit welcher Immatrikulation welcher Fusion im verkettete Liste des Sitzes welcher HCS Holding-Gesellschaft AG wirksam wird, eingetragen wird. Die Fusion ist qua Konzernverschmelzung zuzüglich Gegenleistung vorgesehen.
Auf Ausgangsebene einer seitens welcher ROTTHEGE WASSERMANN GesmbH Jeanne d'Arc Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Speise ("ROTTHEGE WASSERMANN"), qua Sachverständiger durchgeführten Unternehmensbewertung welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen vom 30. Nebelmonat 2018 hat die HCS Holding-Gesellschaft AG am 10. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 eine angemessene Barabfindung welcher Minderheitsaktionäre in Berg seitens Euronen 3,03 je AGO-Aktie festgelegt.
Die HCS Holding-Gesellschaft AG hat dem Präsidium welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen eine Gewährleistungserklärung welcher COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankenfurt am Main, vom 12. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 übermittelt. Durch jene Distinktion hat die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in der Art seitens § 62 Abs. 5 S. 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG die Gewährleistung welcher Vollbringung welcher Gebühr welcher HCS Holding-Gesellschaft AG übernommen, den Minderheitsaktionären welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen unverzüglich dorsal dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses (§§ 62 Abs. 5 S. 7 wie noch 8, 20 Abs. 1 UmwG, § 327e Abs. 3 AktG) die festgelegte Barabfindung statt jede übergegangene Aktie zu zahlen.
Die Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung wurde aufgrund welcher Grundbedingung die RLT Ruhrmann Tieben & Ehehälfte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kontor Düsseldorf, geprüft, die die 1. Gemach statt Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth empor Antragstellung welcher HCS Holding-Gesellschaft AG aufgrund welcher Grundbedingung Resolution vom 16. Nebelmonat 2018 qua sachverständigen Prüfer welcher Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung erlesen wie noch bestellt hat. Die RLT Ruhrmann Tieben & Ehehälfte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kontor Düsseldorf hat am 13. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 zusammenführen gesonderten schriftlichen Bestätigungsvermerk anhand die Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung in der Art seitens § 62 Abs. 5 S. 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 S. 2 – 4 AktG erstattet wie noch dadrin die Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung bestätigt.
Die HCS Holding-Gesellschaft AG hat am 18. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 zusammenführen schriftlichen Artefakt erstattet, in dem die Voraussetzungen statt die Lektion welcher Aktien welcher Minderheitsaktionäre dargelegt wie noch die Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung erläutert wie noch billigerweise Braun'sche Unterführung werden.
Die Immatrikulation des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in dies Handelsregister des Sitzes welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen ist dorsal § 62 Abs. 5 Set 7 UmwG mit dem Zusatzklausel zu versehen, dass welcher Übertragungsbeschluss erst konkomitierend mit welcher Immatrikulation welcher Fusion im verkettete Liste des Sitzes welcher HCS Holding-Gesellschaft AG wirksam wird.
Präsidium wie noch Kontrollgremium prügeln konzentriert vor, bspw. folgt zu beschließen:
Die empor den Inh. lautenden Stückaktien welcher übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen mit Verbleib in Kulmbach werden in der Art seitens § 62 Passus 5 Umwandlungsgesetz in Substantiierung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz circa Gewährung einer seitens welcher HCS Holding-Gesellschaft AG mit Verbleib in Bayreuth (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Berg seitens Euronen 3,03 je empor den Inh. lautender Stückaktie welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen empor die Hauptaktionärin übertragen.
Das im Handelsregister eingetragene Gesellschaftskapital welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen beträgt Euronen 2.674.134,00. Es ist in 2.674.134 empor den Inh. lautende nennwertlose Stückaktien mit einem empor die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Absolutbetrag des Grundkapitals seitens Euronen 1,00 eingeteilt ("AGO-Aktien").
Die HCS Holding-Gesellschaft AG hält modisch prompt 2.417.453 welcher summa summarum 2.674.134 AGO-Aktien. Das entspricht kreisförmig 90,40% des Grundkapitals welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen. Die AGO AG Schaffensdrang + Anlagen hält keine eigenen Aktien. Damit ist die HCS Holding-Gesellschaft AG Hauptaktionärin welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen im Sinne des § 62 Abs. 5 S.1 UmwG.
Die HCS Holding-Gesellschaft AG beabsichtigt, seitens welcher Gelegenheit eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out Inanspruchnahme zu machen. Zu diesem Zielsetzung hat sie mit Anschrift vom 26. zehnter Monat des Jahres 2018 wie noch mit Anschrift vom 14. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 dem Präsidium welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen die Behuf Braun'sche Unterführung einer Fusion welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen qua übertragender Interessengemeinschaft empor die HCS Holding-Gesellschaft AG qua übernehmende Interessengemeinschaft mitgeteilt wie noch dies Gesinnung im Sinne seitens § 327a Abs. 1 S. 1 AktG i.V.m. § 62 Abs. 1 wie noch Abs. 5 UmwG an den Präsidium welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen gerichtet, die Hauptversammlung welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen anhand die Lektion welcher Aktien welcher Minderheitsaktionäre empor die HCS Holding-Gesellschaft AG circa Gewährung einer angemessenen Barabfindung in der Art seitens dem Verfahrensweise zum Annihilation seitens Minderheitsaktionären dorsal §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs.1 wie noch Abs. 5 UmwG festschreiben zu lassen.
Am 18. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 eröffnen die HCS Holding-Gesellschaft AG wie noch die AGO Schaffensdrang + Anlagen zusammenführen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die AGO AG Schaffensdrang + Anlagen qua übertragende Interessengemeinschaft ihr Potential qua Ganzes mit allen Rechten wie noch Pflichten schwermütig Demontage zuzüglich Vollbringung dorsal §§ 2 Nr.1, 60 ff. UmwG empor die HCS Holding-Gesellschaft AG qua übernehmende Interessengemeinschaft überträgt. Die Wirkungsgrad des Verschmelzungsvertrags steht schwermütig welcher aufschiebenden Bedingung, dass welcher nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Resolution welcher Hauptversammlung welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen dorsal § 62 Abs.5 Set 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs.1 Set 1 AktG anhand die Lektion welcher Aktien welcher Minderheitsaktionäre welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen empor die HCS Holding-Gesellschaft AG qua Hauptaktionärin mit dem Zusatzklausel dorsal § 62 Abs. 5 Set 7 UmwG, dass dieser Übertragungsbeschluss erst konkomitierend mit welcher Immatrikulation welcher Fusion im verkettete Liste des Sitzes welcher HCS Holding-Gesellschaft AG wirksam wird, eingetragen wird. Die Fusion ist qua Konzernverschmelzung zuzüglich Gegenleistung vorgesehen.
Auf Ausgangsebene einer seitens welcher ROTTHEGE WASSERMANN GesmbH Jeanne d'Arc Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Speise ("ROTTHEGE WASSERMANN"), qua Sachverständiger durchgeführten Unternehmensbewertung welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen vom 30. Nebelmonat 2018 hat die HCS Holding-Gesellschaft AG am 10. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 eine angemessene Barabfindung welcher Minderheitsaktionäre in Berg seitens Euronen 3,03 je AGO-Aktie festgelegt.
Die HCS Holding-Gesellschaft AG hat dem Präsidium welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen eine Gewährleistungserklärung welcher COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankenfurt am Main, vom 12. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 übermittelt. Durch jene Distinktion hat die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in der Art seitens § 62 Abs. 5 S. 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG die Gewährleistung welcher Vollbringung welcher Gebühr welcher HCS Holding-Gesellschaft AG übernommen, den Minderheitsaktionären welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen unverzüglich dorsal dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses (§§ 62 Abs. 5 S. 7 wie noch 8, 20 Abs. 1 UmwG, § 327e Abs. 3 AktG) die festgelegte Barabfindung statt jede übergegangene Aktie zu zahlen.
Die Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung wurde aufgrund welcher Grundbedingung die RLT Ruhrmann Tieben & Ehehälfte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kontor Düsseldorf, geprüft, die die 1. Gemach statt Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth empor Antragstellung welcher HCS Holding-Gesellschaft AG aufgrund welcher Grundbedingung Resolution vom 16. Nebelmonat 2018 qua sachverständigen Prüfer welcher Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung erlesen wie noch bestellt hat. Die RLT Ruhrmann Tieben & Ehehälfte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kontor Düsseldorf hat am 13. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 zusammenführen gesonderten schriftlichen Bestätigungsvermerk anhand die Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung in der Art seitens § 62 Abs. 5 S. 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 S. 2 – 4 AktG erstattet wie noch dadrin die Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung bestätigt.
Die HCS Holding-Gesellschaft AG hat am 18. zuletzt Jahreszwölftel des Jahres 2018 zusammenführen schriftlichen Artefakt erstattet, in dem die Voraussetzungen statt die Lektion welcher Aktien welcher Minderheitsaktionäre dargelegt wie noch die Zweck-Mittel-Relation welcher Barabfindung erläutert wie noch billigerweise Braun'sche Unterführung werden.
Die Immatrikulation des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in dies Handelsregister des Sitzes welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen ist dorsal § 62 Abs. 5 Set 7 UmwG mit dem Zusatzklausel zu versehen, dass welcher Übertragungsbeschluss erst konkomitierend mit welcher Immatrikulation welcher Fusion im verkettete Liste des Sitzes welcher HCS Holding-Gesellschaft AG wirksam wird.
Präsidium wie noch Kontrollgremium prügeln konzentriert vor, bspw. folgt zu beschließen:
Die empor den Inh. lautenden Stückaktien welcher übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen mit Verbleib in Kulmbach werden in der Art seitens § 62 Passus 5 Umwandlungsgesetz in Substantiierung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz circa Gewährung einer seitens welcher HCS Holding-Gesellschaft AG mit Verbleib in Bayreuth (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Berg seitens Euronen 3,03 je empor den Inh. lautender Stückaktie welcher AGO AG Schaffensdrang + Anlagen empor die Hauptaktionärin übertragen.
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