Vergleichsweise Beendigung Des Spruchverfahrens Zum Squeeze-Out Schläfenwärts Angeordnet Jener Gontermann Ag (Anhebung Jener Barabfindung Von Seiten Eur 30,- Puh Braun'sche Unterführung Eur 40,- Je Aktie)
Gontermann Holding-Gesellschaft GmbH
Siegen
Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur Schlussbemerkung des Spruchverfahrens im Aufeinanderbezogensein mit dem Abriss (Squeeze-Out) dieser früheren Minderheitsaktionäre dieser Gontermann AG in Einssein mit §§ 327a ff AktG
Siegen
Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur Schlussbemerkung des Spruchverfahrens im Aufeinanderbezogensein mit dem Abriss (Squeeze-Out) dieser früheren Minderheitsaktionäre dieser Gontermann AG in Einssein mit §§ 327a ff AktG
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren bei dem Landgericht Dortmund, Az.18 O 2/17 [AktE], zur gerichtlichen Definition eines Ausgleichs durch bare Nachzahlung und Definition einer angemessenen Barabfindung gibt die Antragsgegnerin, die Gontermann Holding-Gesellschaft GmbH, Siegen, den Volumen des durch den Entschluss des Landgerichts Dortmund vom 18. Wonnemonat 2018 festgestellten gerichtlichen Vergleichs bekannt:
Landgericht Dortmund
Az.18 O 2/17 [AktE]
Beschluss
in dem Funktionsweise dorsal dem AktG
1. […], […]
2. […], […]
3. […], […]
Antragsteller,
gegen
die Gontermann Holding-Gesellschaft GmbH, vertr. d. d. GF Frieder Spannagel, Doktortitel Ulrich Scheib, und Fritz Spannagel, Magistrale 20, 57074 Siegen,
Antragsgegnerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Flick, Gocke, Schaumburg, Friedrich-Ebert-Allee 13, 53113 Bonn,
Sonstiger Beteiligter
Justiziar Prof. Doktortitel Lutz Aderhold, Westfalendamm 87, 44141 Dortmund,
schließlich gemeinsamer Aufklärer dieser außenstehenden Aktionäre
I. Es wird in Einssein mit § 11 Abs. 4 SpruchG festgestellt, dass folgender
Vergleich
zustande gekommen ist:
Präambel
Aufgrund Beschlusses dieser Hauptversammlung vom 16. achter Jahreszwölftel des Jahres 2016 wurden sämtliche Aktien dieser Gontermann AG empor die bisherige Hauptaktionärin Gontermann Holding-Gesellschaft Interessengruppe mit beschränkter Haftvermögen mit Wohnort in Siegen (nachfolgend „ Antragsgegnerin“) leiten (Handelsregistereintragung des Beschlusses am 13. zehnter Monat des Jahres 2016). Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre, unter die dasjenige Spruchverfahren betreibenden Antragsteller ( nachfolgend „Antragsteller“), erhielten von Seiten dieser Antragsgegnerin eine Barabfindung in Berg von Seiten ECU 330,00 sondern je 11 Aktien (entsprechend ECU 30,00 je Aktie) dieser Gontermann AG. Die Antragsteller durchschaubar verrichten im Speckgürtel des an dieser Job anhängigen Spruchverfahrens Anträge empor Erdwall dieser Barabfindung gestellt. Dem ist die Antragsgegnerin contra getreten.
Dies vorausgeschickt, gerecht werden die Parteien in Einssein mit § 11 Abs. 4 SpruchG empor Angebot und Anraten des Gerichts zur gütlichen Zuschreibung des Spruchverfahrens, jedoch unter Aufrechterhaltung dieser jeweiligen Rechtspositionen, folgenden Vergleich:
1. Die im Entschluss dieser Hauptversammlung dieser Gontermann AG vom 16. achter Jahreszwölftel des Jahres 2016 festgesetzte Barabfindung wird empor einem Gesellschaftsschicht Braun'sche Untertagebauwerk von Seiten ECU 440,00 sondern je 11 Aktien (entsprechend ECU 40,00 je Aktie) dieser Gontermann AG erhoben und die sich hieraus ergebende Auseinandergehen wird unverzüglich dorsal Darstellung des Vergleichs an die Antragsteller sowohl .... als auch die weiteren früheren Minderheitsaktionäre ausgezahlt. Die Abfindung an den berechtigten Aktienbesitzer erfolgt jeweils kosten-,spesen- und provisionsfrei. Im Gegenzug passen Jeanne d'Arc die Antragsteller und sondern die weiteren früheren Minderheitsaktionäre dieser gemeinsame Aufklärer empor sämtliche näherungsweise obendrein gehende Ansprüche empor Leistungsabgabe einer Barabfindung.
2. Der jeweilige Erhöhungsbetrag in Einssein mit dieser Vorziffer wird mit 5 Prozentpunkten mittels dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seitdem dem 17.August 2016 verzinst (Folgetag dieser Nachweis zum Abriss dieser Minderheitsaktionäre beschließenden Hauptversammlung dieser Gontermann AG).
3. […]
4. […]
5. Die Antragsgegnerin wird unverzüglich dorsal Schlussbemerkung des Spruchverfahrens dazu Leidwesen tragen, dass dieser Einigung mit vollständigem Rubrum und im vollen Wortlaut, jedoch mit Ausnahmefall […], im Bundesanzeiger sowohl .... als auch in dem Internet-Informationsdienst sondern Nebenwerte „GSC Research“ veröffentlicht wird. Soweit von Seiten Antragsgegnerin Ausweichlösung Veröffentlichungen (etwa Börsenpflichtblättern) veranlasst werden, werden selbige in weder noch Melodie im Druckerzeugnis „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ erfolgen.
6. Dieser Einigung gilt (auch) schließlich echter Übereinkunft zugunsten Dritter, nämlich zugunsten aller in weder noch Melodie antragstellenden früheren Minderheitsaktionäre dieser Gontermann AG (§ 328 BGB).
7. Die Verfahrensbeteiligten vornehmen dasjenige Spruchverfahren gleichstimmig sondern erledigt. Der gemeinsame Aufklärer stimmt diesem Einigung mit dieser Sache zu und vereinbart unwiderruflich, dass er dasjenige Spruchverfahren in Ansehung dieses Vergleichs in weder noch Melodie in jemandes Fußstapfen treten wird.
Mit diesem Einigung und dieser unter Beachtung von Seiten dieser mit diesem Einigung verbundenen Zahlungsverpflichtung dieser Antragsgegnerin sind plain vanilla schließlich alles etwaigen Ansprüche aus § 327b Abs.2 ultimativ Halbs. AktG abgegolten.
II. Der Gegenstandswert sondern die Gerichtskosten wird empor 200.000,00 € festgesetzt.
Dortmund, 18.05.2018
18. Zivilkammer – IV. Gemach sondern Handelssachen
Der Vorsitzende
Pachur
Vorsitzender Kadi am Landgericht
Pachur
Vorsitzender Kadi am Landgericht
Quelle: Bundesanzeiger vom 13. sechster Monat des Jahres 2018
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