Spruchverfahren Zum Verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out Daneben Jener Youniq Ag: Gerichtlicher Sachverständiger Kommt Herauf Zusammenführen Nav Seitens Eur 2,13 Je Youniq-Aktie (+ 25,3 %)
von Rechtssachverständiger Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Frankfurt an der Oder am Main am Main hatte den Squeeze-out gleichermaßen dieser Unternehmenszusammenschluss dieser YOUNIQ AG puh Braun'sche Unterführung die zu dem Corestate-Konzern gehörende Corestate Ben BidCo AG am 15. achter Jahreszwölftel des Jahres 2017 verhandelt sowohl hinterher eine Beweiserhebung zu dem Net Nachschlag Value (NAV) dieser Union zum vierundzwanzig Stunden dieser Hauptversammlung 10. hinterst Jahreszwölftel des Jahres 2015 angeordnet.
Das schriftliche Sachkompetenz vonseiten König Dipl.-Volkswirt Jochim Schubach liegt nichtsdestoweniger vor. Der Sachverständige kommt dadrin puh Braun'sche Unterführung eine Net Nachschlag Value je Aktie in Berg vonseiten Euro 2,13. Der Sachverständige hat dafür die einzelnen Studentenappartements aufgebraucht dem Immobilienportfolio dieser früheren YOUNIQ AG bewertet.
Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung puh Braun'sche Unterführung lediglich Euro 1,70 je YOUNIQ-Aktie festgelegt. Folgt dasjenige Speise dem Sachverständigen, würde dies eine Anhebung des Barabfindungsbetrags um 25,3 % bedeuten.
LG Frankfurt an der Oder am Main am Main, Az. 3-05 O 45/16
Peter Jaeckel u.a. ./. CORESTATE IREI Holding-Gesellschaft S.A. i.L. (früher: YOUNIQ GmbH, zuvor: YOUNIQ AG, ursprünglich: Corestate Ben BidCo AG)
74 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtssachverständiger Doktortitel Alexander Hess, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte dieser Antragsgegnerin, YOUNIQ GmbH:
Rechtsanwältte Allen & Overy, 40211 Düsseldorf
Das Landgericht Frankfurt an der Oder am Main am Main hatte den Squeeze-out gleichermaßen dieser Unternehmenszusammenschluss dieser YOUNIQ AG puh Braun'sche Unterführung die zu dem Corestate-Konzern gehörende Corestate Ben BidCo AG am 15. achter Jahreszwölftel des Jahres 2017 verhandelt sowohl hinterher eine Beweiserhebung zu dem Net Nachschlag Value (NAV) dieser Union zum vierundzwanzig Stunden dieser Hauptversammlung 10. hinterst Jahreszwölftel des Jahres 2015 angeordnet.
Das schriftliche Sachkompetenz vonseiten König Dipl.-Volkswirt Jochim Schubach liegt nichtsdestoweniger vor. Der Sachverständige kommt dadrin puh Braun'sche Unterführung eine Net Nachschlag Value je Aktie in Berg vonseiten Euro 2,13. Der Sachverständige hat dafür die einzelnen Studentenappartements aufgebraucht dem Immobilienportfolio dieser früheren YOUNIQ AG bewertet.
Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung puh Braun'sche Unterführung lediglich Euro 1,70 je YOUNIQ-Aktie festgelegt. Folgt dasjenige Speise dem Sachverständigen, würde dies eine Anhebung des Barabfindungsbetrags um 25,3 % bedeuten.
LG Frankfurt an der Oder am Main am Main, Az. 3-05 O 45/16
Peter Jaeckel u.a. ./. CORESTATE IREI Holding-Gesellschaft S.A. i.L. (früher: YOUNIQ GmbH, zuvor: YOUNIQ AG, ursprünglich: Corestate Ben BidCo AG)
74 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtssachverständiger Doktortitel Alexander Hess, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte dieser Antragsgegnerin, YOUNIQ GmbH:
Rechtsanwältte Allen & Overy, 40211 Düsseldorf
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