Spruchverfahren Zum Squeeze-Out Nahe Jener Deutschen Immobilien Holding Ag Jedoch Vorher Dem Olg Bremen
von Rechtsbeistand Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Aussperrung jener Minderheitsaktionäre anliegend jener Deutschen Immobilien Holding-Gesellschaft AG stattdessen jener Zech Group Körperschaft mit beschränkter Haftkapital hatte dies Landgericht Bremen mit Entschluss vom 7. Märzen Jeanne d'Arc 2018 den Barabfindungsbetrag himmelwärts Euro 4,30 je Aktie festgesetzt. Dies liegt eine gehörige Spiel unter Zuhilfenahme seitens dem halbwegs angehobenen, seitens jener Antragsgegnerin gezahlten Barabfindungsbetrag in Berg seitens Euro 2,75 (+ 56,36 %), siehe: https://versicherung-deu.blogspot.com//search?q=squeeze-out-bei-der-deutschen.
Gegen jene erstinstanzliche Urteilsfindung hatten sechs Antragsteller Beschwerden eingelegt. Diesen hat dies LG Bremen mit Entschluss vom 23. siebenter Monat des Jahres 2018 Pustekuchen abgeholfen des Weiteren die Themengebiet dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen vorgelegt.
LG Bremen, Az. 13 O 147/13
Zürn u.a. ./. Zech Group GmbH
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Jens-Uwe Nölle, 28195 Bremen
Verfahrensbevollmächtigte jener Antragsgegnerin, Zech Group GmbH:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 50678 Köln
In dem Spruchverfahren zum Aussperrung jener Minderheitsaktionäre anliegend jener Deutschen Immobilien Holding-Gesellschaft AG stattdessen jener Zech Group Körperschaft mit beschränkter Haftkapital hatte dies Landgericht Bremen mit Entschluss vom 7. Märzen Jeanne d'Arc 2018 den Barabfindungsbetrag himmelwärts Euro 4,30 je Aktie festgesetzt. Dies liegt eine gehörige Spiel unter Zuhilfenahme seitens dem halbwegs angehobenen, seitens jener Antragsgegnerin gezahlten Barabfindungsbetrag in Berg seitens Euro 2,75 (+ 56,36 %), siehe: https://versicherung-deu.blogspot.com//search?q=squeeze-out-bei-der-deutschen.
Gegen jene erstinstanzliche Urteilsfindung hatten sechs Antragsteller Beschwerden eingelegt. Diesen hat dies LG Bremen mit Entschluss vom 23. siebenter Monat des Jahres 2018 Pustekuchen abgeholfen des Weiteren die Themengebiet dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen vorgelegt.
LG Bremen, Az. 13 O 147/13
Zürn u.a. ./. Zech Group GmbH
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Jens-Uwe Nölle, 28195 Bremen
Verfahrensbevollmächtigte jener Antragsgegnerin, Zech Group GmbH:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 50678 Köln
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