Pironet Ag: Barabfindung Anstatt Pironet-Aktien Himmelwärts Gerichtet Eur 9,36 Je Aktie Festgesetzt

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung hinter Art. 17 jener Gebot (EU) Kennziffer 596/2014

21.11.2018

Die CANCOM SE hat jetzt vis-à-vis dem Präsidium jener Pironet AG ihr am 22. achter Jahreszwölftel des Jahres 2018 je nachdem § 327a Abs. 1 Register 1 AktG gestelltes systematischer Gegenargument bestätigt apropos konkretisiert, die Hauptversammlung jener Pironet AG nebst Zuhilfenahme von Seiten die Schwur jener Aktien jener übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) jener Pironet AG himmelwärts gerichtet die CANCOM SE z. B. Hauptaktionär contra Gewährung einer angemessenen Barabfindung entscheiden zu lassen. Die CANCOM SE hat selbige Barabfindung himmelwärts gerichtet Euro 9,36 je himmelwärts gerichtet den Eigner lautende Stückaktie jener Pironet AG festgesetzt.

Der zugunsten die Schwur erforderliche Hauptversammlungsbeschluss soll im Flügelspanne einer außerordentlichen Hauptversammlung uniform werden, die aller Vorbedacht hinter am 10. erster Jahreszwölftel des Jahres 2019 abspielen wird.

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