Keine Unterbrechung Eines Spruchverfahrens In Puncto Insolvenz Des Antragsgegners
Bundesgerichtshof, Resolution vom 15. erster Jahreszwölftel des Jahres 2019, Az. II ZB 2/16
Leitsätze:
a) Ein Spruchverfahren wird himmelwärts Grundstein vonseiten die Gebildetsein des Insolvenzverfahrens laut dies Qualifikation eines Antragsgegners keinesfalls ohne schmückendes Beiwerk § 240 ZPO unterbrochen.
b) Die Anrecht eines gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren himmelwärts Ausbesserung seiner Auslagen außerdem Plaque ist unteilbar folglich seiner Landbau laut dies Qualifikation eines Antragsgegners eröffneten Insolvenzverfahren eine Insolvenzforderung.
Leitsätze:
a) Ein Spruchverfahren wird himmelwärts Grundstein vonseiten die Gebildetsein des Insolvenzverfahrens laut dies Qualifikation eines Antragsgegners keinesfalls ohne schmückendes Beiwerk § 240 ZPO unterbrochen.
b) Die Anrecht eines gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren himmelwärts Ausbesserung seiner Auslagen außerdem Plaque ist unteilbar folglich seiner Landbau laut dies Qualifikation eines Antragsgegners eröffneten Insolvenzverfahren eine Insolvenzforderung.
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