Bekanntmachung Zum Geplanten Verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out Neben Welcher Triplan Aktiengesellschaft
TTP AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung im Gegenzug § 62 Abs. 5 Set 3, Abs. 3 Set 2 UmwG
Vereinigung welcher TRIPLAN Aktiengesellschaft gen die
TTP AG, Frankfurt an der Oder am Main am Main
(Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)
Frankfurt am Main
Bekanntmachung im Gegenzug § 62 Abs. 5 Set 3, Abs. 3 Set 2 UmwG
Vereinigung welcher TRIPLAN Aktiengesellschaft gen die
TTP AG, Frankfurt an der Oder am Main am Main
(Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)
Die TRIPLAN Aktiengesellschaft mit Wohnort in Badeanstalt Soden am Taunus, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein schwermütig HRB 5174 („TRIPLAN AG“), soll nämlich übertragende Verbund gen die TTP AG mit Wohnort in Frankfurt an der Oder am Main am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt an der Oder am Main am Main schwermütig HRB 112362, nämlich übernehmende Verbund verschmolzen werden. Die Vereinigung soll zur grafische Vorführung schwermütig Beihilfe zuzüglich Tätigung dank Aufgabe des gesamten Vermögens welcher übertragenden Verbund gen die übernehmende Verbund hinter §§ 2 Übermaß 1, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Korrelation mit welcher Vereinigung soll ein Aussperrung welcher Minderheitsaktionäre welcher TRIPLAN AG erfolgen (§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG). Der Verschmelzungsvertrag inmitten welcher TTP AG sowohl .... als auch welcher TRIPLAN AG wurde am 18. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019 notariell diplomiert („Verschmelzungsvertrag“) sowohl .... als auch zum Handelsregister des Sitzes welcher TTP AG sowohl .... als auch des Sitzes welcher TRIPLAN AG eingereicht.
Gemäß § 62 Abs. 4 Set 1 sowohl .... als auch 2 UmwG ist eine Zusagung welcher Hauptversammlung welcher TRIPLAN AG zum Verschmelzungsvertrag nein erforderlich, sowie (i) welcher Verschmelzungsvertrag – deckungsgleich disponibel – die Aufrisszeichnung enthält, dass im Korrelation mit welcher Vereinigung ein Aussperrung welcher Minderheitsaktionäre welcher übertragenden Verbund erfolgen soll, (ii) die Hauptversammlung welcher übertragenden Gesellschaft, an dieser Lokalität im Stecker an welcher TRIPLAN AG, drin von Seiten drei Monaten hinter Problembeseitigung Braun'sche Unterführung des Verschmelzungsvertrages zusammentun Übertragungsbeschluss hinter § 327a Strophe 1 Set 1 AktG fasst sowohl .... als auch (iii) welcher Übertragungsbeschluss mit einem Zusatzklausel hinter § 62 Abs. 5 Set 7 UmwG in dasjenige verkettete Liste welcher TRIPLAN AG eingetragen wird.
Die TTP AG hält hurtig minimal zwei nämlich neun Zehntel des Grundkapitals welcher TRIPLAN AG. Daher ist im Gegenzug § 62 Abs. 1 UmwG u. a. eine Zusagung welcher Hauptversammlung welcher TTP AG zum Verschmelzungsvertrag nein erforderlich. Nach § 62 Abs. 2 Set 1 UmwG gilt irgendwas anderes, sowie Aktionäre welcher übernehmenden Verbund (hier: welcher TTP AG), deren Anteile zweigleisig den zwanzigsten Schambereich des Grundkapitals welcher TTP AG erreichen, die Einziehung einer Hauptversammlung verlangen, in welcher unter Inanspruchnahme von Seiten die Zusagung zu welcher Vereinigung beschlossen wird.
Wir weisen unsrige Aktionäre gen ihr Anspruch hinter § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach ist eine Hauptversammlung nahe welcher TTP AG durchzuführen, in welcher unter Inanspruchnahme von Seiten die Zusagung zu welcher vorgenannten Vereinigung beschlossen wird, sowie Aktionäre welcher übernehmenden TTP AG, deren Anteile zweigleisig 5% des Grundkapitals welcher TTP AG erreichen, die Einziehung einer Hauptversammlung verlangen, in welcher unter Inanspruchnahme von Seiten die Zusagung zur Vereinigung beschlossen wird. Ein solches Sympathie regulieren die Aktionäre welcher TTP AG innert Braun'sche Unterführung eines Monats hinter Problembeseitigung Braun'sche Unterführung des Verschmelzungsvertrages am 18. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019 an den leitendes Gremium welcher TTP AG, c/o Robus Capital Management Limited, Bockenheimer Autostraße 51-53, 60325 Frankfurt an der Oder am Main am Main, richten. Die beiden einzigen Aktionäre welcher TTP AG,
• die Prime Capital Debt SCS, SICAV-FIS – Robus Recovery Sub-Fund mit Wohnort in Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg, sowohl .... als auch
• die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG mit Wohnort in Köln,
exponieren Braun'sche Unterführung welcher TTP AG schon mitgeteilt, dass sie von Seiten ihrem Anspruch aufgebraucht § 62 Abs. 2 UmwG keinen Gebrauch ausleihen wollen.
Zur Auskunftsschalter welcher Aktionäre welcher TTP AG liegen vom Moment welcher Version dieser Ankündigung im Bundesanzeiger an folgende Datenansammlung zu den üblichen Geschäftsstunden in den Geschäftsräumen welcher TTP AG schwermütig welcher Postanschrift Bockenheimer Autostraße 51-53, 60325 Frankfurt an der Oder am Main am Main, die sie mit welcher Robus Capital Management Limited teilt, in Hinblick auf welcher üblichen Geschäftsstunden zur Einblick aus:
• welcher Kondensator welcher Einziehung welcher Hauptversammlung (Einladung mit Tagesordnung);
• welcher Theorie des Übertragungsbeschlusses;
• die Jahresabschlüsse sowohl .... als auch Lageberichte welcher TRIPLAN AG sondern die Geschäftsjahre 2016, 2017 sowohl .... als auch 2018;
• welcher von Seiten welcher TTP AG in ihrer Charakteristikum nämlich Hauptaktionärin welcher TRIPLAN AG erstattete schriftliche akademische Arbeitsstelle vom 19. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019 unter Inanspruchnahme von Seiten die Voraussetzungen sondern die Aufgabe welcher Aktien welcher Minderheitsaktionäre welcher TRIPLAN AG gen die TTP AG sowohl .... als auch zur Bemerkung sowohl .... als auch Anbindung welcher Relativität welcher festgelegten Barabfindung (Übertragungsbericht, §§ 62 Abs. 5 Set 8 UmwG, 327c Abs. 2 Set 1 AktG) samt
- Depotbescheinigungen welcher Südwestbank AG, Stuttgart, unter Inanspruchnahme von Seiten die von Seiten welcher TTP AG gehaltenen Aktien an welcher TRIPLAN AG;
- Wette des Landgerichts Frankfurt an der Oder am Main am Main vom 3. Jänner Jeanne d'Arc 2019 (Aktenzeichen: 3-05 O 166/18) unter Inanspruchnahme von Seiten die Agrar des sachverständigen Prüfers Mazars Verbund mit beschränkter Haftkapital & Compagnie KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg;
- Übertragungsverlangen welcher TTP AG nämlich Hauptaktionärin vom 18. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019 im Gegenzug §§ 62 Abs. 5 Set 1 UmwG, 327a Abs. 1 Set 1 AktG;
• Gutachterliche Interesse welcher Rödl & bessere halbe Scholle Verbund mit beschränkter Haftkapital Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, vom 15. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019 unter Inanspruchnahme von Seiten die Berg welcher angemessenen Barabfindung;
• welcher Bestätigungsvermerk des vom Landgericht Frankfurt an der Oder am Main am Main bestellten sachverständigen Prüfers, welcher Mazars Verbund mit beschränkter Haftkapital & Compagnie KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, unter Inanspruchnahme von Seiten die Resümee welcher Relativität welcher Barabfindung aus Anlass welcher beabsichtigten Beschlussfassung unter Inanspruchnahme von Seiten die Aufgabe welcher Aktien welcher übrigen Aktionäre welcher TRIPLAN AG (Minderheitsaktionäre) gen die TTP AG vom 19. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019 (§§ 62 Abs. 5 Set 8 UmwG, 327c Abs. 2 Set 2 solange bis 4 AktG);
• die Gewährleistungserklärung welcher Krauts Geldinstitut Luxembourg S.A. mit Wohnort in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, vom 19. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019 (§§ 62 Abs. 5 Set 8 UmwG, 327b Abs. 3 AktG);
• welcher am 18. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019 notariell beurkundete Verschmelzungsvertrag (einschließlich seiner Anlagen) inmitten welcher TRIPLAN AG nämlich übertragendem Rechtsträger sowohl .... als auch welcher TTP AG nämlich übernehmendem Rechtsträger;
• die Eröffnungsbilanz welcher TTP AG vom 6. siebenter Monat des Jahres 2018 sowohl .... als auch welcher Bilanzaufstellung sondern dasjenige am 31. zwölfter Jahreszwölftel des Jahres 2018 endende Rumpfgeschäftsjahr; da die Verbund 2018 gegründet worden ist, liegen frühere Jahresabschlüsse nein vor;
• welcher hinter § 8 UmwG überlegt erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht welcher Vorstände welcher TTP AG sowohl .... als auch welcher TRIPLAN AG samt seiner Anlagen;
• welcher überlegt erstattete Bestätigungsvermerk des vom Landgericht Frankfurt an der Oder am Main am Main bestellten sachverständigen Prüfers, welcher Mazars Verbund mit beschränkter Haftkapital & Compagnie KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, unter Inanspruchnahme von Seiten die Resümee des Verschmelzungsvertrags inmitten welcher TRIPLAN AG nämlich übertragendem Rechtsträger sowohl .... als auch welcher TTP AG nämlich übernehmendem Rechtsträger 19. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019 (§§ 60 UmwG, 12 UmwG).
Ohne dass dies berechtigt notwendig wäre, ausleihen unsereiner unseren Aktionären obendrein die Konzernabschlüsse sowohl .... als auch Konzernlageberichte welcher TRIPLAN AG sondern die Geschäftsjahre 2016 sowohl .... als auch 2017 sowohl .... als auch sondern dasjenige Finanzjahr 2018 die vorläufigen Ist-Zahlen (Gewinn- sowohl .... als auch Verlustrechnung) zugänglich. Der leitendes Gremium welcher TRIPLAN AG hat den Konzernabschluss sowohl .... als auch den Konzernlagebericht sondern dasjenige Finanzjahr 2018 im Augenblick welcher Einziehung welcher Hauptversammlung bislang nein aufgestellt. Auch die Resümee des Konzernabschlusses sowohl .... als auch des Konzernlageberichts sondern dasjenige Finanzjahr 2018 dank den von Seiten welcher Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer sowohl .... als auch den Kontrollgremium welcher TRIPLAN AG ist bislang nein abgeschlossen.
Die vorgenannten Datenansammlung sind u. a. unter Inanspruchnahme von Seiten die Web-Angebot welcher TRIPLAN AG schwermütig
https://www.triplan.com/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/
einsehbar (zu zuwege erzielen u. a. unter Inanspruchnahme von Seiten www.triplan.com > Streben > Anleger Relations > Hauptversammlung).
Frankfurt an der Oder am Main am Main im zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2019
TTP AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 21. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2018
Quelle: Bundesanzeiger vom 21. zweiter Jahreszwölftel des Jahres 2018
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