Bekanntmachung Jener Beendigung Des Spruchverfahrens Zum Squeeze-Out Kollateral Jener Heiler Software Ag

Informatica GmbH
Stuttgart

Bekanntmachung im Sinne § 14 SpruchG
zur Verdammung des Spruchverfahrens dieweil des Squeeze-out
bei dieser Heiler Inhaftierung AG 


In dem Spruchverfahren betreffs die Lektion dieser Aktien dieser Minderheitsaktionäre dieser ehemaligen Heiler Inhaftierung AG, Stuttgart, empor die Informatica Bundesrepublik Deutscher Bund AG (heute Informatica GmbH) im Anno 2013 hat dies Landgericht Schwabenmetropole (31 O 55/13 KfH SpruchG) qua Regentschaft vom 3. Hornung Jeanne d'Arc 2017 die Anträge vonseiten Antragstellern empor Determiniertheit einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. Die versus diesen Regentschaft eingelegte Reklamation vonseiten zwei Antragstellern wurde kultig qua Schriftsatz vom 3. Jahreszwölftel des Winterbeginns 2018 zurückgenommen (Oberlandesgericht Stuttgart, 20 W 11/17). Der Regentschaft des Landgerichts Schwabenmetropole ist nachstehend perfekt en passant bemerkt wird derenthalben im Sinne § 14 SpruchG ubiquitär gemacht:

"Az: 31 O 55/13 KfH SpruchG

Landgericht Stuttgart

Beschluss
In dem Rechtsstreit

1. - 36. Braun'sche Untertagebauwerk (…)
- Antragsteller -

dieweil Determiniertheit einer angemessenen Barabfindung (§ 327 f AktG)

hat dies Landgericht Schwabenmetropole – 31. Gemach anstatt Handelssachen – empor Startpunkt vonseiten den Vorsitzenden Kadi am Landgericht Doktorgrad Schmidt, den Handelsrichter Dipl.-Kfm. Renz en passant bemerkt den Handelsrichter Diplomingenieur Münzenmayer am 3. Hornung Jeanne d'Arc 2017 beschlossen:

1. Die Anträge dieser Antragstellerinnen zu 11 (…) en passant bemerkt 25 (...) empor Determiniertheit einer angemessenen Barabfindung werden circa unzulässig verworfen. 

2. Im Übrigen werden die Anträge dieser Antragsteller empor Determiniertheit einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen.

3. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten. Außergerichtliche Pomp werden nee erstattet.

4. Der Geschäftswert wird empor € 200.000,00 festgesetzt.“

Stuttgart, im Jahreszwölftel des Winterbeginns 2018

Informatica GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Jahreszwölftel des Winterbeginns 2018

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