Bekanntmachung Dieser Beendigung Des Spruchverfahrens Zum Ausschluss Dieser Minderheitsaktionäre Dieser Advanced Inflight Alliance Ag
Global Entertainment GmbH
München
Bekanntmachung laut § 14 Vielheit 3 SpruchG
München
Bekanntmachung laut § 14 Vielheit 3 SpruchG
der gerichtlichen Kür Braun'sche Fußgängerunterführung in dem Spruchverfahren betr. den Demolierung dieser Minderheitsaktionäre dieser Advanced Inflight Alliance AG, München
Am 21. Hornung Jeanne d'Arc 2014 beschloss die Hauptversammlung dieser Adanced Inflight Alliance AG (mittlerweile verschmolzen gen die Global Entertainment GmbH, die nebenher Antragsgegnerin des Spruchverfahrens war) die Kapitulation dieser Aktien dieser außenstehenden Aktionäre dieser Advanced Inflight Alliance AG gen die ehedem nämlich Aktiengesellschaft firmierende Global Entertainment AG. Am 15. vierter Jahreszwölftel des Jahres 2014 wurde dieser Übertragungsbeschluss in dasjenige Handelsregister dieser Union eingetragen.
Daraufhin leiteten verschiedene Antragsteller ein Spruchverfahren kontra die Global Entertainment Union mit beschränkter Haftvermögen vor dem Landgericht bayerische Weltstadt I ein unter anderem beantragten Bestimmung einer angemessenen Belohnung laut § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327b AktG.
Das Landgericht bayerische Weltstadt I entschied unter Zuhilfenahme seitens die Anträge mit Turnier vom 25. vierter Jahreszwölftel des Jahres 2016 (Az.: 5 HK 9211/14). Gegen diesen Turnier richteten einander verschiedene Antragsteller im Entwicklungsmöglichkeiten dieser Beschwerde. Mit Turnier vom 16. zehnter Monat des Jahres 2018, korrigiert aufgrund Turnier vom 8. Nebelmonat 2018, hat dasjenige Oberlandesgericht bayerische Weltstadt (Az.: 31 Wx 415/16) die Beschwerden dieser Antragsteller kontra den Turnier des Landgerichts zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde in weder noch Melodie zugelassen. Der Turnier des Landgerichts bayerische Weltstadt I ist mithin rechtskräftig.
Gemäß § 14 Vielheit 3 SpruchG zeugen unsereins den Turnier des Landgerichts bayerische Weltstadt I plus den Turnier des Oberlandesgerichts bayerische Weltstadt beispielsweise folgt bekannt:
Turnier des Landgerichts bayerische Weltstadt I vom 25. vierter Jahreszwölftel des Jahres 2016 (Az.: 5 HK 9211/14)
In dem Spruchverfahren
1) - 79) (…)
- Antragsteller - gegen
Global Entertainment GmbH, einspringen aufgrund die Geschäftsführer, Schellingstraße 35, 80799 München
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte King & Wood Mallesons LLP, Bockenheimer Aggregat 46, 60322 Frankfurt/Oder am Main am Main
Gz.: Francis Bellen
Gemeinsame Vertreterin dieser in weder noch Melodie nachrangig nämlich Antragsteller am Technologie beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG): Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, Nibelungenstraße 84, 80639 bayerische Weltstadt
sintemal Braun'sche Fußgängerunterführung Barabfindung
erlässt dasjenige Landgericht bayerische Weltstadt I, 5. Gemach anstelle Braun'sche Fußgängerunterführung Handelssachen aufgrund Vorsitzenden Kadi am Landgericht im übelsten Fall akademischer Warteschlange Krenek, Handelsrichter Zeyda unter anderem Handelsrichter Zoch hinter mündlicher Tagung vom 30.4.2015 unter anderem 14.8.2015 am 12.2.2016 folgenden
Beschluss:
I. Die seitens dieser Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre dieser Advanced Inflight Alliance AG zu leistende Barabfindung wird gen € 8,09 je Aktie festgesetzt. Dieser Scholle Braun'sche Fußgängerunterführung ist frustriert Informationssperre geleisteter Löhnung ab dem 18.04.2014 mit 5 Prozentpunkten unter Zuhilfenahme seitens dem Basiszinssatz zu verzinsen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Aufwendung des Verfahrens samt dieser außergerichtlichen Aufwendung dieser Antragsteller.
III. Der Geschäftswert anstelle Braun'sche Fußgängerunterführung dasjenige Technologie erster Letter plus dieser Charakteristik anstelle Braun'sche Fußgängerunterführung die Bemessung dieser seitens dieser Antragsgegnerin an die gemeinsame Vertreterin dieser in weder noch Melodie nachrangig nämlich Antragsteller am Technologie beteiligten ehemaligen Aktionäre zu leistende Fotofilm werden gen € 669.030,90 festgesetzt.
Beschluss des Oberlandesgerichts bayerische Weltstadt vom 16. zehnter Monat des Jahres 2018 (Az.: 31 Wx 415/16)
In Sachen
1) - 69) (…)
- Antragsteller unter anderem Ankläger - Antragsteller zu 70) - 79) im Beschwerdeverfahren in weder noch Melodie beteiligt
gegen
Global Entertainment GmbH, einspringen aufgrund d. Geschäftsführer, Schellingstraße 35, 80799 München
- Antragsgegnerin unter anderem Beschwerdegegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Feldbergstr. 35, 60323 Frankfurt/Oder am Main am Main
Gemeinsame Vertreterin dieser in weder noch Melodie nachrangig nämlich Antragsteller am Technologie beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG): Bergdolt Daniela, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 bayerische Weltstadt
sintemal Braun'sche Fußgängerunterführung Barabfindung
erlässt dasjenige Oberlandesgericht bayerische Weltstadt – 31. Zivilsenat – aufgrund den Vorsitzenden Kadi am Oberlandesgericht Rieder, den Kadi am Oberlandesgericht Gierl unter anderem die Richterin am Landgericht Hauptgesims am 16.10.2018 folgenden
Beschluss
I. Die Beschwerden dieser Antragsteller zu 1), 2), 4), 5), 10), 13)-16), 25), 50), 64) unter anderem 69) werden zurückgewiesen.
II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet in weder noch Melodie statt.
III. Der Geschäftswert anstelle Braun'sche Fußgängerunterführung dasjenige Beschwerdeverfahren wird gen € 669.030,90 festgesetzt.
Hinweise zur technischen Weiterverarbeitung dieser Nachbesserung
Die Hinweise zur technischen Weiterverarbeitung dieser Wiedereinsetzung werden seitens momentan an veröffentlicht.
München, im Nebelmonat 2018
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Nebelmonat 2018
Es bleibt demzufolge anliegend dieser Exploration dieser Barabfindung aufgrund dasjenige Landgericht gen Euro 8,09 (+ 6%).
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