Bekanntmachung Des Verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs Daneben Dieser Ago Ag Energie + Anlagen

AGO AG Energie+Anlagen
Kulmbach
(vormals HCS Holding-Gesellschaft AG)

Bekanntmachung mittels die Wiedergutmachung jener ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre jener AGO AG Tatkraft + Anlagen, Kulmbach
ISIN DE000A12UK40 / WKN A12UK4

Die HCS Holding-Gesellschaft AG, Bayreuth, („HCS“) mehr noch die AGO AG Tatkraft + Anlagen, Kulmbach, („AGO“) unterbreiten am 18. hinterst Jahreszwölftel des Jahres 2018 vereinigen Verschmelzungsvertrag geschlossen, jener die Kirmes enthält, dass im Beeinflussung mit jener Merger ein Demolierung jener übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) jener AGO erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung jener AGO vom 31. erster Jahreszwölftel des Jahres 2019 hat die Kapitulation jener Aktien jener Minderheitsaktionäre jener AGO gen die Hauptaktionärin HCS dagegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Bezug auf §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Inhaltsverzeichnis 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Regentschaft erst mit jener Immatrikulation jener Merger in dasjenige Handelsregister jener übernehmenden Gesellschaftsstruktur wirksam wird, am 5. vierter Jahreszwölftel des Jahres 2019 in dasjenige Handelsregister jener AGO bei dem Amtsgericht Bayreuth trübsinnig HRB 4419 eingetragen. Die Merger wurde am 5. vierter Jahreszwölftel des Jahres 2019 in dasjenige Handelsregister jener HCS bei dem Amtsgericht Bayreuth trübsinnig HRB 6813 eingetragen. Mit jener Immatrikulation des Übertragungsbeschlusses in dasjenige Handelsregister jener AGO sowohl jener Immatrikulation jener Merger in dasjenige Handelsregister jener HCS sind kraft Gesetzes aufgebraucht Aktien jener Minderheitsaktionäre jener AGO in dasjenige Habseligkeiten jener HCS übergegangen. Gleichzeitig ist die Merger wirksam geworden mehr noch die (alte) AGO AG Tatkraft + Anlagen bekanntermaßen übertragender Rechtsträger erloschen. Gletscher ist mit dem Wirksamwerden jener Merger die HCS in „AGO AG Tatkraft + Anlagen“ umfirmiert worden.

Gemäß Übertragungsbeschluss nehmen die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre jener AGO eine vonseiten jener HCS zu zahlende Barabfindung in Berg vonseiten Euroletten 3,03 je gen den Inh. lautende Stückaktie jener AGO (ISIN DE000A12UK40). Die Realisierbarkeit jener Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Nürnberg-Fürth ausgewählten mehr noch bestellten sachverständigen Inspektor RLT Ruhrmann Tieben & Ehehälfte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Filiale Düsseldorf, nachgewiesen mehr noch bestätigt.

Die Barabfindung ist vonseiten jener gerichtlichen Notifikation jener Immatrikulation des Übertragungsbeschlusses in dasjenige Handelsregister jener AGO an – ehebaldigst jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses mehr noch jener Merger durch Immatrikulation jener Merger in dasjenige Handelsregister jener HCS – mit jedes im Jahre fünf Prozentpunkten mittels dem jeweiligen Basiszinssatz dorsal § 247 Bürgerliches Gesetzessammlung zu verzinsen.

Die Ausschüttung jener Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre jener AGO erfolgt Gasse um Gasse dagegen Ausbuchung jener Aktien jener AGO durch die

Commerzbank AG, Mainmetropole am Main,

über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre jener AGO Bedarf nachdem sich reißen aufgrund jener Ausbuchung jener Aktien mehr noch jener Übernahme jener Barabfindung keinerlei zu veranlassen.

Die Übernahme jener Barabfindung ist an Metier Braun'sche Röhre die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre jener AGO provisions- mehr noch spesenfrei.

Kulmbach, im vierter Jahreszwölftel des Jahres 2019

AGO AG Tatkraft + Anlagen
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. vierter Jahreszwölftel des Jahres 2019

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