Beendigung Des Spruchverfahrens Zum Rechtsformwechsel Jener Fpb Holding Ag In Eine Kommanditgesellschaft
FPB Unternehmensverbund Gesellschaftssystem mit beschränkter Haftvermögen & Partner KG
Düsseldorf
Bekanntmachung nachher § 14 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Düsseldorf
Bekanntmachung nachher § 14 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Nachdem dasjenige Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Spruchverfahren zur Überreichung welcher angemessenen Barabfindung unter anderem welcher angemessenen baren Zuzahlung, Az. 39 O 102/08 [AktE] (zuvor 40 O 188/00 [AktE]), am 02.07.2018 qua die sofortige Reklamation welcher Beschwerdeführerinnen kategorisch hat, macht die Direktion welcher Stora Enso Verwaltungs Gesellschaftssystem mit beschränkter Haftvermögen nämlich Komplementärin welcher FPB Unternehmensverbund Gesellschaftssystem mit beschränkter Haftvermögen & Partner KG, Grafenberger Boulevard 293, 40237 Düsseldorf, im Zuge dessen die nachfolgende gerichtliche plädieren nachher § 14 SpruchG bekannt:
„Landgericht Düsseldorf
Beschluss
In dem Spruchverfahren zur Überreichung welcher angemessenen Barabfindung unter anderem welcher angemessenen baren Nachzahlung betreffs die Inhaltsverzeichnis welcher FPB Unternehmensverbund AG in eine Kommanditgesellschaft, an dem beteiligt sind:
1. - 15. (...)
Antragsteller,
gegen
die FPB Unternehmensverbund Gesellschaftssystem mit beschränkter Haftvermögen & Partner KG, in die Bresche zerren mit Zusammengehörigkeit gen die subjektiv haftende Gesellschafterin Stora Enso Verwaltungs GmbH, ebendiese in die Bresche zerren mit Zusammengehörigkeit gen ihre Geschäftsführer, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf,
Antragsgegnerin,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grüter, Angerstraße 14-18, 47051 Duisburg,
Wahlmöglichkeit Beteiligte:
Regent Justiziar Folker Künzel, AmBärenkamp 20B, 40589 Düsseldorf, gemeinsamer Anzeigenkunde welcher der auf keinen Kasus am Ansatz beteiligten Aktionäre welcher FPB Unternehmensverbund AG, die eine angemessene Erstattung dahinter § 212 UmwG begehren,
Regent Justiziar Wilsing, wohnhaft bei Braun'sche Fußgängerunterführung Rae.Linklaters u.a., Königsallee 49-51 ,40212 Düsseldorf, gemeinsamer Anzeigenkunde welcher auf keinen Kasus am Ansatz beteiligten Aktionäre welcher FPB Unternehmensverbund AG, die bare Nachzahlung dahinter § 196 UmwG begehren,
hat die 9. Gemach sondern Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf am 20. Jänner Jeanne d'Arc 2017 mit Zusammengehörigkeit gen die Vorsitzende Richterin am Landgericht Doktortitel Bardo plus die Handelsrichter Piller unter anderem Klein beschlossen:
Die angemessene Barabfindung sondern Anteilsinhaber welcher FPB Unternehmensverbund Gesellschaftssystem mit beschränkter Haftvermögen & Partner KG, die wider den Umwandlungsbeschluss Gegenteiligkeit ausgemacht haben, wird gen 165,98 € je Stückaktie festgesetzt.
Die Anträge welcher Antragsteller zu 12) unter anderem 14) plus die Anträge gen Überreichung eines Ausgleichs mit Zusammengehörigkeit gen bare Nachzahlung werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten, die Gutschrift welcher gemeinsamen Anzeigenkunde plus die außergerichtlichen Gutschrift welcher Antragsteller zu 1) solange bis 6), 8), 10), 11), 13), 15). Die Antragsteller zu 7), 9), 12) unter anderem 14) einpassen ihre außergerichtlichen Gutschrift selbst.“
Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- unter anderem Abwicklungsmodalitäten sondern die betroffenen Anteilsinhaber erläutert, wird in Prägnanz im Bundesanzeiger erfolgen.
1. - 15. (...)
Antragsteller,
gegen
die FPB Unternehmensverbund Gesellschaftssystem mit beschränkter Haftvermögen & Partner KG, in die Bresche zerren mit Zusammengehörigkeit gen die subjektiv haftende Gesellschafterin Stora Enso Verwaltungs GmbH, ebendiese in die Bresche zerren mit Zusammengehörigkeit gen ihre Geschäftsführer, Feldmühleplatz 1, 40545 Düsseldorf,
Antragsgegnerin,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grüter, Angerstraße 14-18, 47051 Duisburg,
Wahlmöglichkeit Beteiligte:
Regent Justiziar Folker Künzel, AmBärenkamp 20B, 40589 Düsseldorf, gemeinsamer Anzeigenkunde welcher der auf keinen Kasus am Ansatz beteiligten Aktionäre welcher FPB Unternehmensverbund AG, die eine angemessene Erstattung dahinter § 212 UmwG begehren,
Regent Justiziar Wilsing, wohnhaft bei Braun'sche Fußgängerunterführung Rae.Linklaters u.a., Königsallee 49-51 ,40212 Düsseldorf, gemeinsamer Anzeigenkunde welcher auf keinen Kasus am Ansatz beteiligten Aktionäre welcher FPB Unternehmensverbund AG, die bare Nachzahlung dahinter § 196 UmwG begehren,
hat die 9. Gemach sondern Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf am 20. Jänner Jeanne d'Arc 2017 mit Zusammengehörigkeit gen die Vorsitzende Richterin am Landgericht Doktortitel Bardo plus die Handelsrichter Piller unter anderem Klein beschlossen:
Die angemessene Barabfindung sondern Anteilsinhaber welcher FPB Unternehmensverbund Gesellschaftssystem mit beschränkter Haftvermögen & Partner KG, die wider den Umwandlungsbeschluss Gegenteiligkeit ausgemacht haben, wird gen 165,98 € je Stückaktie festgesetzt.
Die Anträge welcher Antragsteller zu 12) unter anderem 14) plus die Anträge gen Überreichung eines Ausgleichs mit Zusammengehörigkeit gen bare Nachzahlung werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten, die Gutschrift welcher gemeinsamen Anzeigenkunde plus die außergerichtlichen Gutschrift welcher Antragsteller zu 1) solange bis 6), 8), 10), 11), 13), 15). Die Antragsteller zu 7), 9), 12) unter anderem 14) einpassen ihre außergerichtlichen Gutschrift selbst.“
Eine ergänzende Bekanntmachung, welche die näheren Zahlungs- unter anderem Abwicklungsmodalitäten sondern die betroffenen Anteilsinhaber erläutert, wird in Prägnanz im Bundesanzeiger erfolgen.
FPB Unternehmensverbund Gesellschaftssystem mit beschränkter Haftvermögen & Partner KG
Stora Enso Verwaltungs GmbH
Grafenberger Boulevard 293
40237 Düsseldorf
40237 Düsseldorf
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Jahreszwölftel des Winterbeginns 2018
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