1St Red Aktiengesellschaft: Bafin Setzt Geldbuße Fest
Die Bundesanstalt nebst Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 12. zehnter Monat des Jahres 2017 eine Pönale Jeanne d'Arc in Berg seitens 148.500 EUR zulasten jener 1st RED Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Entschlusskraft lag ein Sünde entgegen § 37w Verkauf 1 Register 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die 1st RED Aktiengesellschaft hatte jener Republik in Gruppen einteilen Halbjahresfinanzbericht stattdessen dies Wirtschaftsjahr 2015 keinesfalls termingemäß zur Edikt gestellt.
Bei jener votieren wie die Berg jener Pönale Jeanne d'Arc hatte die Bundesanstalt nebst Finanzdienstleistungsaufsicht hinter allgemeinen Zumessungserwägungen zu berücksichtigen, dass im Verstoßzeitraum bestimmte Aspekte bis dato eine frühere galvanischer Guss des WpHG galt, die in Gruppen einteilen milderen Bußgeldrahmen vorsah.
Das Streben kann entgegen den Bußgeldbescheid Gegenstimme einlegen.
Der Entschlusskraft lag ein Sünde entgegen § 37w Verkauf 1 Register 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die 1st RED Aktiengesellschaft hatte jener Republik in Gruppen einteilen Halbjahresfinanzbericht stattdessen dies Wirtschaftsjahr 2015 keinesfalls termingemäß zur Edikt gestellt.
Bei jener votieren wie die Berg jener Pönale Jeanne d'Arc hatte die Bundesanstalt nebst Finanzdienstleistungsaufsicht hinter allgemeinen Zumessungserwägungen zu berücksichtigen, dass im Verstoßzeitraum bestimmte Aspekte bis dato eine frühere galvanischer Guss des WpHG galt, die in Gruppen einteilen milderen Bußgeldrahmen vorsah.
Das Streben kann entgegen den Bußgeldbescheid Gegenstimme einlegen.
Quelle: BaFin
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