Beendigung Des Spruchverfahrens Zum Beherrschungs- Helfs... Gewinnabführungsvertrag Mithilfe Jener Ccr Logistics Systems Ag
CCR Logistics Systems AG
Aschheim, Stadtviertel Dornach
Bekanntmachung in der Art von Seiten § 14 SpruchG mit ergänzenden Hinweisen
Aschheim, Stadtviertel Dornach
Bekanntmachung in der Art von Seiten § 14 SpruchG mit ergänzenden Hinweisen
zu den Zahlungs- darüber hinaus Abwicklungsmodalitäten
I.
In dem Spruchverfahren betreffs den im Anno 2007 abgeschlossenen Beherrschungs- darüber hinaus Gewinnabführungsvertrag mitten unter dieser CCR Logistics Systems AG, Dornach, darüber hinaus dieser Reverse Logistics GmbH, Dornach, hat dasjenige Oberlandesgericht bayerische Landeshauptstadt (Az. 31 Wx 395/16) mit Glücksspiel vom 5. zehnter Monat des Jahres 2017 die Beanstandung eines Antragstellers kontra den Glücksspiel des Landgerichts bayerische Landeshauptstadt I vom 28. Julei Ku'damm 2016 (Az. 5 HK 20306/08) zurückgewiesen darüber hinaus herauf die Beanstandung dieser Antragsgegnerin den Glücksspiel des Landgerichts abgeändert. Der natürlich perfekt gewordene darüber hinaus verfahrensbeendende Glücksspiel des Oberlandesgerichts bayerische Landeshauptstadt wie auch dieser erstinstanzliche Glücksspiel des Landgerichts bayerische Landeshauptstadt I wird im Zuge dessen in der Art von Seiten § 14 SpruchG weithin publiziert gemacht:
In dem Spruchverfahren betreffs die Einsetzbarkeit dieser Barabfindung darüber hinaus des angemessenen Ausgleichs anstatt den mit dieser Reverse Logistics GesmbH Jeanne d'Arc darüber hinaus dieser CCR Logistics Systems AG am 7. Nebelmonat 2007 abgeschlossenen Beherrschungs- darüber hinaus Gewinnabführungsvertrag, an dem beteiligt sind:
1. - 67.
- Antragsteller -
gegen
Reverse Logistics GmbH, in die Bresche kleinkriegen durch die Geschäftsführer, Dornach
- Antragsgegnerin darüber hinaus Beschwerdegegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt/M,
Rechtsberater Doktortitel Franz L. Heiss, München
- Gemeinsamer Zeuge dieser in keinster Melodie selbst qua Antragsteller am Unterprogramm beteiligten Aktionäre -
hat dieser 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bayerische Landeshauptstadt am 5. zehnter Monat des Jahres 2017 beschlossen:
"Die sofortige Beanstandung des Antragstellers zu 66 kontra den Glücksspiel des Landgerichts bayerische Landeshauptstadt I vom 28. Julei Ku'damm 2016 (5 HK 20306/08) wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens katalysieren die Beschwerdeführer. Eine Zurückgabe außergerichtlicher Unkosten anstatt dasjenige Beschwerdeverfahren findet in keinster Melodie statt.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird herauf € 777.225,40 festgesetzt.
Die von Seiten dieser Antragsgegnerin zu tragende Plaque des gemeinsamen Vertreters wird anstatt dasjenige Beschwerdeverfahren herauf € 7.854,95 festgesetzt."
Damit ist die heucheln des Landgerichts bayerische Landeshauptstadt I vom 28. Julei Ku'damm 2016 (5 HK 20306/08) perfekt geworden:
"Die Anträge herauf Klausel einer angemessenen Barabfindung werden zurückgewiesen.
Der Anrechnung in der Art von Seiten § 4 Abs. 1 des Beherrschungs- darüber hinaus Gewinnabführungsvertrages mitten unter dieser Antragsgegnerin darüber hinaus dieser CCR Logistics Systems AG vom 7. Nebelmonat 2007 wird herauf € 0,50 abzgl. dieser Körperschaftsteuerbelastung wohnhaft bei Braun'sche Unterführung Solidaritätszuschlag in Berg des jedes Mal geltenden Tarifs festgesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Unkosten des Verfahrens mitsamt dieser außergerichtlichen Unkosten dieser Antragsteller.
Der Geschäftswert des Verfahrens wie auch dieser Charakteristik anstatt die von Seiten dieser Antragsgegnerin zu leistende Plaque des gemeinsamen Vertreters dieser in keinster Melodie selbst qua Antragsteller am Unterprogramm beteiligten Aktionäre werden herauf € 971.534,25 festgesetzt."
II.
Als Abwicklungsstelle anstatt die Ausschüttung des Ausgleichs herauf die Ausgleichsleistung in Berg von Seiten € 0,09 (Ausgleichsergänzungsanspruch) fungiert dasjenige Bankhaus Neelmeyer AG, Am Absatzgebiet 14-16, 28195 Bremen.
Ausgleichsberechtigte Aktionäre dieser CCR Logistics Systems AG (ISIN DE0007627200), die dorsal z. B. vor lateral angeordnet dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, mit Mithilfe Braun'sche Unterführung von Seiten dasjenige vorliegend die ursprüngliche Ausgleichsleistung im Fachrichtung des Beherrschungs- darüber hinaus Gewinnabführungsvertrages (BGAV) abgewickelt wurde, gebieten angesichts dieser Haben des Ausgleichsergänzungsanspruchs nil zu veranlassen.
Ausgleichsberechtigte ehemalige Aktionäre, die indessen ihre Konto gewechselt oder jeder sonstigen Gründen solange bis Quartal dorsal Verständigung dieser vorstehend veröffentlichten heucheln keinen Ausgleichsergänzungsanspruch einwickeln haben, werden gebeten, sich lieber umgehend an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, mit Mithilfe Braun'sche Unterführung von Seiten was seinerzeit die Ausgleichsleistung im Aufeinanderbezogensein mit dem BGAV abgewickelt wurde.
Dornach, im zehnter Monat des Jahres 2017
CCR Logistics Systems AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 25. zehnter Monat des Jahres 2017
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