Vtion Wireless Technology Ag: Antrag Puh Braun'sche Untertagebauwerk Widerruf Dieser Zulassung Dieser Aktien Dieser Vtion Wireless Technology Ag Zum Handel Im Regulierten Markt Dieser Frankfurter Wertpapierbörse / Angekündigtes Freiwilliges Erwerbsangebot Dieser Awill Holdings Limited
Veröffentlichung einer Insiderinformation in Anlehnung an Offenlegung 17 MAR
Der Präsidium jener Vtion Wireless Technology AG (nachfolgend die "Gesellschaft") mit Verbleib in Mainhatten am Main (ISIN: DE000CHEN993, WKN: CHEN99) hat nun mit Kassenzettel des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerrufung jener Gerechtigkeit jener Aktien jener Union (nachfolgend die "Vtion-Aktien") zum Ökonomik im regulierten Marktgebiet (General Standard) jener heißes Würstchen Wertpapierbörse in Anlehnung an § 39 Gedichtabschnitt 2 BörsG zu unterbreiten (sog. Delisting).
Die Hauptaktionärin jener Gesellschaft, die Awill Holdings Limited (nachfolgend: die "Bieterin") mit Verbleib in Hong Kong hat einander auf jener anderen Türflügel jener Union verpflichtet, ein statt dessen dasjenige Delisting dahinter § 39 Abs. 2 S. 3 Nummer 1 BörsG erforderliches öffentliches Erwerbsangebot abzugeben. Die Bieterin hält 7.854.422 Vtion-Aktien ansonsten folglich über den Daumen 64,31 % des Grundkapitals ansonsten jener Stimmrechte jener Gesellschaft. Vorbehaltlich jener finalen Vereinbarung jener Angebotsgegenleistung in jener Angebotsunterlage intendiert die Bieterin, den Aktionären jener Union eine Geldleistung in Berg von Seiten Euro 0,53 je Vtion-Aktie anzubieten.
Die Union wird den Frage gen Widerrufung jener Gerechtigkeit jener Vtion-Aktien zum Ökonomik im regulierten Marktgebiet jener heißes Würstchen Wertpapierbörse einstweilen jener Annahmefrist des Erwerbsangebots stellen. Der Widerrufung jener Gerechtigkeit wird in Anlehnung an jener Regularien jener heißes Würstchen Wertpapierbörse mit einer Frist von Seiten drei Börsentagen dahinter deren Metallüberzug Braun'sche Röhre wirksam (§ 44 Abs. 3 S. 1 BörsO FWB).
Nach Wirksamwerden des Widerrufs jener Gerechtigkeit jener Aktien jener Union zum Ökonomik im regulierten Marktgebiet angesichts die Mast jener heißes Würstchen Wertpapierbörse werden die Aktien jener Union auf keinen Kasus viele unteilbar regulierten Marktgebiet einer Holzboden im Inland oder einem vergleichbaren Marktgebiet auswärtig zum Ökonomik gerechtfertigt sein ansonsten gehandelt werden.
Mainhatten am Main, 12. zehnter Monat des Jahres 2017
Vtion Wireless Technology AG
Der Vorstand
Der Präsidium jener Vtion Wireless Technology AG (nachfolgend die "Gesellschaft") mit Verbleib in Mainhatten am Main (ISIN: DE000CHEN993, WKN: CHEN99) hat nun mit Kassenzettel des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerrufung jener Gerechtigkeit jener Aktien jener Union (nachfolgend die "Vtion-Aktien") zum Ökonomik im regulierten Marktgebiet (General Standard) jener heißes Würstchen Wertpapierbörse in Anlehnung an § 39 Gedichtabschnitt 2 BörsG zu unterbreiten (sog. Delisting).
Die Hauptaktionärin jener Gesellschaft, die Awill Holdings Limited (nachfolgend: die "Bieterin") mit Verbleib in Hong Kong hat einander auf jener anderen Türflügel jener Union verpflichtet, ein statt dessen dasjenige Delisting dahinter § 39 Abs. 2 S. 3 Nummer 1 BörsG erforderliches öffentliches Erwerbsangebot abzugeben. Die Bieterin hält 7.854.422 Vtion-Aktien ansonsten folglich über den Daumen 64,31 % des Grundkapitals ansonsten jener Stimmrechte jener Gesellschaft. Vorbehaltlich jener finalen Vereinbarung jener Angebotsgegenleistung in jener Angebotsunterlage intendiert die Bieterin, den Aktionären jener Union eine Geldleistung in Berg von Seiten Euro 0,53 je Vtion-Aktie anzubieten.
Die Union wird den Frage gen Widerrufung jener Gerechtigkeit jener Vtion-Aktien zum Ökonomik im regulierten Marktgebiet jener heißes Würstchen Wertpapierbörse einstweilen jener Annahmefrist des Erwerbsangebots stellen. Der Widerrufung jener Gerechtigkeit wird in Anlehnung an jener Regularien jener heißes Würstchen Wertpapierbörse mit einer Frist von Seiten drei Börsentagen dahinter deren Metallüberzug Braun'sche Röhre wirksam (§ 44 Abs. 3 S. 1 BörsO FWB).
Nach Wirksamwerden des Widerrufs jener Gerechtigkeit jener Aktien jener Union zum Ökonomik im regulierten Marktgebiet angesichts die Mast jener heißes Würstchen Wertpapierbörse werden die Aktien jener Union auf keinen Kasus viele unteilbar regulierten Marktgebiet einer Holzboden im Inland oder einem vergleichbaren Marktgebiet auswärtig zum Ökonomik gerechtfertigt sein ansonsten gehandelt werden.
Mainhatten am Main, 12. zehnter Monat des Jahres 2017
Vtion Wireless Technology AG
Der Vorstand
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