Dürkopp Adler Aktiengesellschaft: Umwandlungsrechtlicher Squeeze Out / Übertragungsverlangen

Veröffentlichung einer Insiderinformation in Konsens mit Art. 17 MMVO

Bielefeld, 22. neunter Monat des Jahres 2017

Die Pflock welcher ShangGong (Europe) Unternehmensverbund Corp. GmbH, Bielefeld (nachfolgend "Hauptaktionär"), hat dem Präsidium welcher Dürkopp Adler Aktiengesellschaft (nachfolgend "Gesellschaft") unterdessen ihr Versuch mitgeteilt, die Vereinigung nämlich übertragenden Rechtsträger herauf den Hauptaktionär nämlich übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu vereinfachen. Sie hat angekündigt, mit dem Präsidium welcher Vereinigung in Verhandlungen mit Mitarbeit von Seiten den Beendung eines entsprechenden Verschmelzungsvertrags einzutreten.

Im Beeinträchtigung mit welcher geplanten Vereinigung hat welcher Hauptaktionär unterdessen nachher wie vor in Konsens mit § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG dies förmliche Hang übermittelt, dies Procedere zur Misserfolg welcher Aktien welcher übrigen Aktionäre welcher Vereinigung (Minderheitsaktionäre) hinter den §§ 327a ff. AktG herauf den Hauptaktionär vs. Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze out) durchzuführen sobald zu diesem Behuf Braun'sche Untertagebauwerk hinter Beendung des Verschmelzungsvertrags inmitten welcher Vereinigung sobald dem Hauptaktionär eine Hauptversammlung einzuberufen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine entsprechende Determiniertheit zur Weiterverarbeitung des Ausschlusses welcher Minderheitsaktionäre enthalten. Die Berg welcher angemessenen Barabfindung, die welcher Hauptaktionär den übrigen Aktionären welcher Vereinigung statt dessen die Misserfolg welcher Aktien zuwenden wird, wird welcher Hauptaktionär zu einem späteren Sekunde mitteilen.

Der Hauptaktionär hat bestätigt, dass er eine Verflochtenheit von Seiten 94,01 % am Gesellschaftskapital welcher Vereinigung hält sobald konzentriert Hauptaktionär i.S.d. § 62 Abs. 5 Personenkreis 1 UmwG ist. Der Hauptaktionär hat der Länge nachher angekündigt, dass seine Rechtsform vor welcher Beschlussfassung welcher Hauptversammlung welcher Vereinigung in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft umgewandelt wird, um den Vorgaben des § 62 Abs. 5 UmwG zu entsprechen.

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