Bekanntmachung Des Squeeze-Outs Neben Welcher Xcom Aktiengesellschaft

FinTech Group AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung per die Zuzahlung welcher ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der XCOM Aktiengesellschaft


Die ordentliche Hauptversammlung welcher XCOM Aktiengesellschaft, Willich („XCOM“), hat am 3. siebenter Monat des Jahres 2017 die Debakel welcher gen den Eigner lautenden Aktien welcher übrigen Aktionäre welcher XCOM („Minderheitsaktionäre“) gen die Hauptaktionärin, die FinTech Group AG, Mainhatten am Main („FinTech“), anti Gewährung einer von Seiten welcher FinTech zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Vereinbarkeit mit § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Die XCOM nämlich übertragender Rechtsträger überdies die FinTech nämlich übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 29. Wonnemonat 2017 verschmelzen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die XCOM ihr Potential nämlich Ganzes mit allen Rechten überdies Pflichten unten Zersplitterung zuzüglich Transaktion dorsal §§ 2 Fülle 1, 60 ff. UmwG gen die FinTech überträgt überdies welcher die Getue enthält, dass im Aufeinanderbezogensein mit welcher Zusammenschluss die Minderheitsaktionäre in... machbar werden sollen.

Der Übertragungsbeschluss wurde in Vereinbarkeit mit § 62 Abs. 5 Register 7 UmwG am 23. achter Jahreszwölftel des Jahres 2017 mit dem Vermerk, dass die Debakel erst mit welcher Registration welcher Zusammenschluss in dasjenige Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in dasjenige Handelsregister welcher XCOM bei dem Amtsgericht Krefeld unten HRB 10340 eingetragen. Mit welcher Registration welcher Zusammenschluss in dasjenige Handelsregister welcher FinTech bei dem Amtsgericht Mainhatten am Main unten HRB 103516 nämlich übernehmendem Rechtsträger am 31. achter Jahreszwölftel des Jahres 2017 sind welcher Übertragungsbeschluss überdies die Zusammenschluss wirksam geworden. Zu diesem Moment sind völlig Aktien welcher Minderheitsaktionäre welcher XCOM in dasjenige Siebensachen welcher FinTech übergegangen überdies die XCOM ist mithin erloschen.

Gemäß § 62 Abs. 5 Register 8 UmwG i.V.m. § 327e AktG verbriefen die Aktien ab diesem Moment unaufdringlich bis anhin Braun'sche Untertagebauwerk den Notwendigkeit welcher Minderheitsaktionäre gen Barabfindung. Gemäß Übertragungsbeschluss ergattern die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre welcher XCOM eine von Seiten welcher FinTech zu zahlende Barabfindung in Berg von Seiten Euro 218,86 je gen den Namen lautender Aktie welcher XCOM. Die Relativität welcher Barabfindung wurde von Seiten welcher IVA Valuation Advisory AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mainhatten am Main, nämlich dem vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten überdies bestellten sachverständigen Inspektor begutachtet überdies bestätigt.

Die Barabfindung ist von Seiten welcher gerichtlichen Notifikation welcher Registration des Übertragungsbeschlusses in dasjenige Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld in dem von Seiten welcher Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- überdies Kommunikations-system unten www.handelsregisterbekanntmachungen.de an, mitnichten jedoch im Vorhinein dem Moment welcher Registration welcher Zusammenschluss in dasjenige Handelsregister welcher FinTech bei dem Amtsgericht Mainhatten am Main, mit annual fünf Prozentpunkten per dem jeweiligen Basiszinssatz dorsal § 247 Bürgerliches Gesetzessammlung zu verzinsen.

Die banktechnische Transaktion welcher Ausschüttung welcher Barabfindung ist anliegend welcher Dero Finanzinstitut AG, München, zentralisiert. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre welcher XCOM nachdem sich reißen sollen dank welcher Übernahme welcher Barabfindung („Abfindungsbetrag“) keinerlei zu veranlassen. Die Übernahme des Abfindungsbetrags plus dessen Haben gen dem Sparkonto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von Seiten den jeweils depotführenden Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Haben statt dessen die entsprechenden Kontoinhaber von Seiten welcher FinTech unten Anschaltung welcher Dero Finanzinstitut AG, München, Eisenbahn um Eisenbahn anti Ausbuchung welcher Aktien per die Clearstream Banking AG, Mainhatten am Main, zur Verfügung gestellt.

Die Übernahme welcher Zuzahlung ist statt dessen die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- überdies spesenfrei.

Mainhatten am Main, 31. achter Jahreszwölftel des Jahres 2017

FinTech Group AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. Monat des Herbstbeginns 2017

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