Überprüfungsverfahren Zum Squeeze-Out Angrenzend Jener Beko Holding Ag
von Rechtsverdreher Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG hat dasjenige nahe jener österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) angesiedelte "Gremium zur Fazit des Umtauschverhältnisses dahinter dem AktG" mit Mithilfe Braun'sche Untertagebauwerk seitens Regentschaft vom 20. Märzen Jeanne d'Arc 2017 Herrn Doktorgrad Klaus Rabel, p.A. Rabel & Gatte Ges.m.b.H. Jeanne d'Arc Wirtschaftsprüfungs- gleichermaßen Steuerberatungsgesellschaft, A-8010 Graz, zum Sachverständigen bestellt. Der Sachverständige soll sein Einschätzung hingegen in (mehrfach verlängerter) Frist solange bis zum 31. Jänner Jeanne d'Arc 2018 vorlegen. Background anstatt die Aussetzung war dahinter Einverständnis des Gremiums, dass die Antragsgegnerin keinesfalls sämtliche, anstatt die Schaffung des Gutachtens erforderlichen Datenbank dem Sachverständigen unterbreitet hatte.
Die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG (früher: BEKO Beteiligungsverwaltung OG) hatte z. B. Barabfindung lediglich Euronen 5,80 je BEKO-Aktien angeboten, siehe https://versicherung-deu.blogspot.com//search?q=.
LG Krems an jener Donau, Az. 10 Fr 183/16p
Jürgen Jaeckel u.a. ./. Kotauczek & Fritsch OG
Gemeinsame Vertreterin: RA´in Doktorgrad Maria Brandstetter, 1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte jener Antragsgegnerin, Kotauczek & Fritsch OG:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG hat dasjenige nahe jener österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) angesiedelte "Gremium zur Fazit des Umtauschverhältnisses dahinter dem AktG" mit Mithilfe Braun'sche Untertagebauwerk seitens Regentschaft vom 20. Märzen Jeanne d'Arc 2017 Herrn Doktorgrad Klaus Rabel, p.A. Rabel & Gatte Ges.m.b.H. Jeanne d'Arc Wirtschaftsprüfungs- gleichermaßen Steuerberatungsgesellschaft, A-8010 Graz, zum Sachverständigen bestellt. Der Sachverständige soll sein Einschätzung hingegen in (mehrfach verlängerter) Frist solange bis zum 31. Jänner Jeanne d'Arc 2018 vorlegen. Background anstatt die Aussetzung war dahinter Einverständnis des Gremiums, dass die Antragsgegnerin keinesfalls sämtliche, anstatt die Schaffung des Gutachtens erforderlichen Datenbank dem Sachverständigen unterbreitet hatte.
Die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG (früher: BEKO Beteiligungsverwaltung OG) hatte z. B. Barabfindung lediglich Euronen 5,80 je BEKO-Aktien angeboten, siehe https://versicherung-deu.blogspot.com//search?q=.
LG Krems an jener Donau, Az. 10 Fr 183/16p
Jürgen Jaeckel u.a. ./. Kotauczek & Fritsch OG
Gemeinsame Vertreterin: RA´in Doktorgrad Maria Brandstetter, 1010 Wien
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
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