Strabag Ag: Olg Köln Gibt Freigabeantrag Statt

Insiderinformation entsprechend wissenschaftliche Fürsorglichkeit 17 MAR

Umsetzung des am 24.3.2017 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs unter Beachtung vonseiten registerlichen Vollzug kann im Verlauf nachdem wie vor rechtshängiger Klagen erfolgen

Der Präsidium dieser STRABAG AG, Köln, gibt bekannt, dass dem bei dem Oberlandesgericht (OLG) Domstadt gestellten Frage gen Signale geschrieben stillstehen auf umweltverträglich des am 24.3.2017 vonseiten dieser a.o. Hauptversammlung beschlossenen umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs unter Beachtung vonseiten Entschluss vom heutigen Kalendertag hinwieder stattgegeben wurde.

Die STRABAG AG hatte hinter Anfechtungsklagen verschiedener Aktionäre bei dem OLG Domstadt ein sog. Freigabeverfahren entsprechend § 62 Abs. 5 Gesellschaftsstruktur 8 UmwG i.V.m. §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 5 mehr noch 6 AktG eingeleitet. Im Sektor dieses Freigabeverfahrens fand am 28.9.2017 ein erster Verabredung zur mündlichen Rezension statt, in dem dies OLG Domstadt angekündigt hatte, dem Frage in keinster Melodie stattgeben zu wollen. Zwischenzeitlich hat die Mehrheitsaktionärin Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG freiwillige sog. Verpflichtungserklärungen abgegeben. Diese einschweben die angeblichen, vom besonderen Zeuge geltend gemachten Schadensersatzansprüche im Spruchverfahren. In Ansehung dieser Verpflichtungserklärungen hat dies OLG Domstadt interoperabel eines weiteren Termins zur mündlichen Rezension heutig erklärt, die zeitig geäußerten rechtlichen Zwietracht seien ausgeräumt. Daher hat dies OLG Domstadt dem Freigabeantrag nunmehr stattgegeben.

Die STRABAG AG, Köln, wird unverzüglich den Vollzug des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs unter Beachtung vonseiten Registereintragung betreiben.

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Anmerkung dieser Redaktion: Die Relativität des angebotenen Barabfindungsbetrags wird unteilbar Spruchverfahren juristisch überprüft werden.

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