Squeeze-Out Angrenzend Dieser Axa Lebensversicherung Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich Keine Erhöhung - Spruchverfahren Geht In Die Verlängerung

von Rechtsbeistand Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem bis dato Dekade dauernden Spruchverfahren zum Squeeze-out anliegend dieser AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, hat dies Landgericht Kölle mit Entschluss vom 13. Julei Ku'damm 2017 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Zwar kam die juristisch bestellte Sachverständige, die NPP Niethammer, Posewang & Gatte Ges.m.b.H. Jeanne d'Arc Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), in ihrem wohlgesonnen umfangreichen Ausspruch zu einem höheren Entscheidende nämlich dem von Seiten dieser Hauptaktionärin zunächst angebotenen nachrangig im Übertragungsbeschluss festgelegten ECU 62,80 plus nämlich insofern im Skopus eines Teilprozessvergleichs gen ECU 67,65 angehobenen Betrags je Aktie (Zuzahlung in Berg von Seiten ECU 4,85). Nach den Berechnungen von Seiten NPP beträgt dieser Entscheidende je Aktie dieser AXA Dasein ECU 70,31, siehe: https://versicherung-deu.blogspot.com//search?q=

Die dorsal Panorama dieser gerichtlichen Sachverständigen gebotene Anhebung um sozusagen 4% hält dies Landgericht in seiner voten jedoch statt dessen unerheblich. Eine Tapetenwechsel dieser Barabfindung sei im Zuge dieser geringfügigen Verirrung in keinster Melodie zu durchsprechen (Entscheidungsgründe, S. 32). Das Hinwendung an der Ruhr verweist daraufhin gen dies weite Schätzungsermessen in Form von Seiten § 287 ZPO, womit teils zeit- nachrangig kostenintensive Gutachten vermieden werden könnten (was irgendein überrascht, da gelegen ja äußerster Ausruf ein zeit- nachrangig kostenintensives Gutachten eingeholt worden war).

Mehrere Antragsteller perzipieren angekündigt, vs. ebendiese erstinstanzliche voten Reklamation einzulegen, so dass dies Technologie vor dem Oberlandesgericht fortgeführt wird.

In dem parallelen Spruchverfahren zum Squeeze-out anliegend dieser AXA Verein Aktiengesellschaft kommt NPP zu eine gehörige Riesenmenge höheren Werten nämlich von Seiten dieser Hauptaktionärin zunächst angebotenen ECU 134,54 statt dessen jede Stamm- beziehungsweise Vorzugsaktie (nachgebessert gen ECU 144,69 je Stammaktie nachrangig ECU 146,24 je Vorzugsaktie). Nach den Berechnungen von Seiten NPP beträgt die angemessene Barabfindung ECU 237,74 je Stammaktie nachrangig ECU 238,77 je Vorzugsaktie.

LG Köln, Entschluss vom 13. Julei Ku'damm 2017, Az. 82 O 137/07
Laudick u.a. ./. AXA Verein Aktiengesellschaft
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Doktortitel Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte dieser Antragsgegnerin, AXA Verein Aktiengesellschaft:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

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