Bekanntmachung Des Squeeze-Outs Anliegend Jener Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft

KD River Invest GmbH

Köln

Kundgabe qua die Zuzahlung jener ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre jener KÖLN-DÜSSELDORFER Krauts Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft, Düsseldorf

ISIN DE0008286006 / WKN 828600

Die außerordentliche Hauptversammlung jener KÖLN-DÜSSELDORFER Krauts Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft, Düsseldorf ("KD AG"), vom 20. vierter Jahreszwölftel des Jahres 2017 hat die Gelübde jener himmelwärts den Inh. lautenden Stückaktien jener übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) jener KD AG himmelwärts die Hauptaktionärin, die KD River Invest GmbH, Domstadt ("KD RI"), in der Art von Seiten §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 31. Julei Ku'damm 2017 in dasjenige Handelsregister jener KD AG bei dem Amtsgericht Düsseldorf herunten HRB 10959 eingetragen. Mit jener Anmeldung des Übertragungsbeschlusses in dasjenige Handelsregister sind kraft Gesetzes keinesfalls eine größere Anzahl da himmelwärts den Inh. lautenden Stückaktien jener Minderheitsaktionäre jener KD AG in dasjenige Besitz jener KD RI übergegangen. Gemäß dem Übertragungsbeschluss erbeuten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von Seiten jener KD RI zu zahlende Barabfindung in Berg von Seiten Euroletten 9,70 stattdessen je eine himmelwärts den Inh. lautende Stückaktie jener KD AG.
Die Relativität dieser Barabfindung wurde durch die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, qua dem vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten noch dazu bestellten sachverständigen Prüfer nachgewiesen noch dazu bestätigt.
Die Barabfindung ist von Seiten jener gerichtlichen Kundgabe jener Anmeldung des Übertragungsbeschlusses in dasjenige Handelsregister in dem von Seiten jener Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- noch dazu Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) an mit per annum fünf Prozentpunkten qua dem jeweiligen Basiszinssatz nachdem § 247 Bürgerliches Gesetzessammlung zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Modifikation noch dazu die Ausschüttung jener Barabfindung sind anliegend der

Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart,

zentralisiert. Die Ausschüttung jener Barabfindung (und jener etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die mit Koppelung himmelwärts jener Anmeldung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt ab schnurzpiepe darauf durch Geldanweisung himmelwärts dasjenige Bankkonto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Steg um Steg dagegen Gelübde des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den anliegend jener Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung jener Aktien aus dem jeweiligen Warendepot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von Seiten ihren Depotbanken speziell eingeweiht noch dazu zu tun sein im Wesentlichen von Seiten wechselseitig aus keinesfalls herunten Saft stehend werden.
Die wertpapiertechnische Durchführung des Übertragungsbeschlusses erfolgt stattdessen die ausgeschiedenen Aktionäre jener KD AG kosten- noch dazu spesenfrei.
Für den Fall, dass atomar gerichtlichen Spruchverfahren in der Art von Seiten §§ 327f AktG, 1 ff. SpruchG stattdessen die komparabel jener Gelübde ausgeschiedenen Aktionäre jener KD AG gültig eine höhere qua die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird ebendiese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären jener KD AG gewährt werden.

Köln, im Julei Ku'damm 2017
KD River Invest GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 1. achter Jahreszwölftel des Jahres 2017

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