Bekanntmachung Zum Squeeze-Out Neben Dieser Conet Technologies Ag

Conet Technologies Holding-Gesellschaft GmbH
Hamburg

Bekanntmachung mit die Barabfindung dieser ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre der
CONET Technologies AG, Hennef


Auf den Eigner lautende Vorzugsaktien, ISIN DE000A0LD6V0

Die ordentliche Hauptversammlung dieser CONET Technologies AG, Hennef („CONET“), hat am 20. hinterst Jahreszwölftel des Jahres 2017 die Billigung dieser gen den Eigner lautenden Vorzugsaktien dieser übrigen Aktionäre dieser CONET („Minderheitsaktionäre“) gen die Hauptaktionärin, die Conet Technologies Holding-Gesellschaft GesmbH Jeanne d'Arc („Conet Holding“), kontra Gewährung einer vonseiten dieser Conet Holding-Gesellschaft zu zahlenden angemessenen Barabfindung im Sinne §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. erster Jahreszwölftel des Jahres 2018 in dasjenige Handelsregister dieser CONET bei dem Amtsgericht Siegburg unterhalb HRB 10328 eingetragen. Mit dieser Registration des Übertragungsbeschlusses in dasjenige Handelsregister sind kraft Gesetzes rundheraus Aktien dieser Minderheitsaktionäre dieser CONET gen die Conet Holding-Gesellschaft übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss in den Hab überdies Gut ankommen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre dieser CONET eine vonseiten dieser Conet Holding-Gesellschaft zu zahlende Barabfindung in Berg vonseiten Euro 34,49 zzgl. Zinsen in Berg vonseiten Euro 0,03 je gen den Eigner lautende Vorzugsstückaktie dieser CONET mit einem gen die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Absolutbetrag am Gesellschaftskapital in Berg vonseiten je gegen Euro 1,01.

Die Effizienz dieser Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Kölle ausgewählten überdies bestellten sachverständigen Prüfer, die Ebner Hochmut GesmbH Jeanne d'Arc & Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, begutachtet überdies bestätigt.

Die Barabfindung ist vonseiten dieser gerichtlichen Kundgabe dieser Registration des Übertragungsbeschlusses in dasjenige Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg an mit annual fünf Prozentpunkten mit dem jeweiligen Basiszinssatz nachdem § 247 Bürgerliches Gesetzessammlung zu verzinsen.

Die Ausschüttung dieser Barabfindung an die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre dieser CONET erfolgt Strecke um Strecke kontra Ausbuchung dieser Aktien dieser CONET unverzüglich nachdem Registration des Übertragungsbeschlusses in dasjenige Handelsregister durch die

Commerzbank AG, Frankfurt an der Oder am Main am Main,

mit die jeweilige Depotbank. Da sämtliche Aktien in Arbeitsauftrag einer Globalurkunde daneben dieser Clearstream Banking AG, Frankfurt an der Oder am Main am Main, hinterlegt sind, benötigen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre aufgrund dieser Billigung ihres Miteigentumsanteils an dieser Globalurkunde plus dieser Übernehmen dieser Barabfindung nix zu veranlassen. Die Ausschüttung dieser Barabfindung überdies die Ausbuchung dieser Aktien werden zuzüglich besonderen Ernennung Braun'sche Unterführung des Depotkunden durchgeführt. Die Übernehmen dieser Barabfindung ist stattdessen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre dieser CONET provisions- überdies spesenfrei.

Für den Fall, dass unteilbar gerichtlichen Spruchverfahren im Sinne §§ 327f AktG, 1 ff. SpruchG stattdessen die im Griffweite dieser Billigung ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre dieser CONET perfekt eine höhere etwa die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird sie höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären dieser CONET gewährt werden.

Hamburg, im Hornung Jeanne d'Arc 2018

Conet Technologies Holding-Gesellschaft GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 1. Hornung Jeanne d'Arc 2018

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