Bekanntmachung Dieser Beendigung Des Spruchverfahrens Zum Squeeze-Out Nahe Dieser Epcos Ag
TDK Corporation
Tokio, Japan
Bekanntmachung im Sinne § 14 Vielheit 3 SpruchG mit die Schluss des Spruchverfahrens betreffs die Schlussbetrachtung welcher Adäquatheit welcher Barabfindung welcher ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre welcher EPCOS AG
Die TDK Corporation, eine Interessengruppe dorsal japanischem Recht, einspringen durch den Präsidenten, Geschäftsführer noch dazu Representative Director Shigenao Ishiguro, macht die durch des Beschlusses des Oberlandesgerichts bayerische Großstadt vom 11. zwölfter Jahreszwölftel des Jahres 2017 mit die Einwand welcher sofortigen Beschwerden (Az. 31 Wx 142/15) rechtskräftige simulieren des Landgerichts bayerische Großstadt I vom 19. zwölfter Jahreszwölftel des Jahres 2014 (Az. 5 HK O 20316/09) über den Daumen folgt (ohne Gründe) bekannt:
A. simulieren des Landgerichts bayerische Großstadt I vom 19. zwölfter Jahreszwölftel des Jahres 2014
In dem Spruchverfahren
1) - 120)
- Antragsteller -
TDK Corporation Interessengruppe dorsal japanischem Recht, einspringen durch den Präsidenten noch dazu Representative Director Takehiro Kamigama, 13-1 Nihonbashi, 1-chome, Chuo-Ku, Tokyo 103-8272, Japan
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf
Gemeinsamer Zeuge welcher in weder noch Melodie wie über den Daumen Antragsteller am Funktion beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsberater Doktor Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
zumal Barabfindung
erlässt dasjenige Landgericht bayerische Großstadt I, 5. Wohnstube anstelle Braun'sche Untertagebauwerk Handelssachen durch Vorsitzenden Kadi am Landgericht Dr: Krenek, Handelsrichter Kurz noch dazu Handelsrichter Porr dorsal mündlicher Kongress vom 28.10.2010 noch dazu 4.9.2014 am 19.12.2014 folgenden Beschluss:
I. Die Anträge dorsal oben Klausel einer höheren Barabfindung über den Daumen € 18,14 je dorsal oben den Namen lautende Stückaktie welcher EPCOS AG werden zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin tragt die Aufwendung des Verfahrens enthaltend welcher außergerichtlichen Aufwendung welcher Antragsteller.
III. Der Geschäftswert sowohl welcher Spezialität welcher anstelle Braun'sche Untertagebauwerk die Klausel welcher von Seiten welcher Antragsgegnerin geschuldeten Beschichtung des gemeinsamen Vertreters welcher in weder noch Melodie wie über den Daumen Antragsteller am Funktion beteiligten ehemaligen Aktionäre werden dorsal oben € 200.000,-- festgesetzt.
B. simulieren des Oberlandesgerichts bayerische Großstadt vom 11. zwölfter Jahreszwölftel des Jahres 2017:
I. Die sofortigen Beschwerden welcher Antragsteller zu 16, 17, 21, 52, 86, 87, 88, 89, 92, 93, 119 noch dazu 120 versus den Wettkampf des Landgerichts bayerische Großstadt I vom 19.12.2014 (Az. 5 HK O 20316/09) werden zurückgewiesen.
II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahren trägt die Antragsgegnerin. Eine Erosion außergerichtlicher Aufwendung anstelle Braun'sche Untertagebauwerk dasjenige Beschwerdeverfahren findet in weder noch Melodie statt.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird dorsal oben 200.000 € festgesetzt.
IV. Die von Seiten welcher Antragsgegnerin zu tragende Beschichtung des gemeinsamen Vertreters wird anstelle Braun'sche Untertagebauwerk dasjenige Beschwerdeverfahren dorsal oben € 3.856,55 festgesetzt.
Tokio, im Hornung Jeanne d'Arc 2018
TDK Corporation
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. Hornung Jeanne d'Arc 2018
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